Startschuss für die Mini-GmbH:Die Ein-Euro-Unternehmer

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Unternehmensgründungen werden künftig einfacher. Schon für einen Euro können ab November sogenannte Mini-GmbHs gegründet werden. Stammkapital: Ein Euro.

Guido Bohsem

Nach monatelanger Beratung hat der Bundestag die Reform des GmbH-Rechts beschlossen. Während die Grünen für den Entwurf der großen Koalition stimmten, lehnten ihn FDP und Linkspartei ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem historischen Schritt. Tatsächlich stellt die Novelle die größte Änderung an den seit 1892 geltenden Regelungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. Wenn wie erwartet auch der Bundesrat zustimmt, soll die Neuregelung im November in Kraft treten.

Mit einem Euro sind Unternehmer dabei: Eine Mini-GmbH zu gründen, ist nicht teuer. (Foto: Foto: dpa)

Was war der Anlass für die Reform?

Die GmbH gilt als ein deutsches Erfolgsmodell. Rund eine Million Unternehmen in Deutschland haben diese Rechtsform gewählt. In den vergangenen Jahren hat die Rechtsform jedoch erhebliche Konkurrenz durch ein ähnliches Rechtskonstrukt erhalten, durch die sogenannte Limited britischen Ursprungs. Rund 40.000 dieser Firmen gibt es inzwischen in Deutschland. Den Weg dafür hatte der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen freigemacht. Er verfügte, dass nach ausländischem Recht zugelassene Gesellschaften ihren Firmensitz auch in der Bundesrepublik haben dürfen. Das war zuvor nach deutschem Recht ausgeschlossen.

Weil die Gründung einer Limited aber erheblich weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringt und mit weniger Kapital zu machen ist, fand sie immer mehr Anhänger. Auch zeigen sinkende Zahlen von Firmengründungen den Bedarf an einfacheren Regelungen.

Was wird geändert?

Neben der klassischen GmbH will das Parlament jetzt eine Art Mini-GmbH möglich machen, die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG). Im Unterschied zur GmbH ist zu ihrer Gründung kein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Die Gesellschafter müssen zum Start lediglich einen Euro einzahlen. Im Laufe der Geschäftstätigkeit soll das Stammkapital aber anwachsen. So ist vorgesehen, dass pro Jahr ein Viertel des Gewinns eingezahlt werden muss. Ist die Schwelle von 25.000 Euro erreicht, kann die UG in eine klassische GmbH umgewandelt werden.

Um den bürokratischen Aufwand einer UG-Gründung zu reduzieren, soll es ein einheitliches Vertragsmuster geben. Dessen Beglaubigung durch einen Notar und die Zulassung ins Register soll insgesamt nicht mehr als 120 Euro kosten. Bislang verschlingen nur die Notargebühren 300 Euro. Zypries sagte, die Reform bringe Existenzgründern genau das, was sie erwarteten, nämlich eine Kapitalgesellschaft ohne festes Mindestkapital.

Die deutschen Pläne könnten nach Einschätzung von Koalitionspolitikern Vorbild für eine europäische Regelung sein. Die Europäische Kommission hatte am Mittwoch eine einheitliche Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) angekündigt. Diese solle 2010 die in allen EU-Ländern unterschiedlichen Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ablösen. Dazu müssen aber alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, was schwierig werden dürfte.

Welche Änderungen gibt es im Insolvenzfall?

Für Gläubiger von pleitegegangenen GmbHs soll es künftig leichter werden, an ihr Geld zu kommen. Verhindert werden soll etwa, dass die Gesellschafter einer GmbH ihr Geld bei einer Insolvenz zuerst in Sicherheit bringen. Wer von ihnen dem Unternehmen ein Darlehen gewährt und es zurückerhalten hat, ist künftig erst nach einem Jahr vor Forderungen sicher. Ferner soll auch dann ein ordentliches Insolvenz-Verfahren möglich sein, wenn der Geschäftsführer abberufen wurde oder die Firmenräume aufgegeben wurden.

© SZ vom 27.06.2008/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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