Soziales:Mehr Verfahren zu Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt hat sich die Zahl der Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung innerhalb von fast zehn Jahren mehr als verdoppelt. Während die Jugendämter im vergangenen Jahr insgesamt 5036 Verfahren eingeleitet haben, waren es 2012 noch 2315 Verfahren gewesen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Abgeordnete Monika Hohmann (Linke) forderte mehr Personal für die Jugendämter und mehr Investitionen in die Jugendarbeit.

Nicht in jedem Verfahren bestätigte sich der Verdacht. Bei der Bewertung stellten die Jugendämter 2021 in 686 Fällen eine akute und in 638 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung fest. In 2125 Fällen lag keine Kindeswohlgefährdung vor, es wurde jedoch ein Hilfebedarf erkannt. In 1587 Fällen ergab die Prüfung weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen Hilfebedarf.

Für die Linksfraktion sind die gestiegenen Zahlen ein Beleg für eine höhere Sensibilität in der Bevölkerung, in Schulen und in Kitas. „Lieber einmal mehr melden als einmal zu wenig“, sagte Hohmann der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Die Landtagsabgeordnete forderte mehr Personal für die Jugendämter zur Bearbeitung der Fälle und mehr Angebote für Jugendliche im ländlichen Raum. Ein nun von der Landesregierung beabsichtigter Flächenfaktor in der Jugendarbeit komme viel zu spät, so Hohmann. Ihre Fraktion habe diesen seit Jahren gefordert.

Die schwarz-rot-gelbe Koalition will die Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit künftig anhand eines Flächenfaktors verteilen. Damit soll nicht länger allein die Anzahl von Kindern und Jugendlichen zählen, sondern auch die Flächengröße der Kommunen stärker berücksichtigt werden.

© dpa-infocom, dpa:221125-99-658858/2

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