Schadensersatzklage gegen Daimler:Schrempp muss als Zeuge vor Gericht

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Vor zweieinhalb Jahren verließ Jürgen Schrempp die DaimerChrysler-Spitze - jetzt wird der Prozess um seinen Rücktritt erneut aufgerollt. Schrempp und sein Nachfolger Zetsche müssen als Zeugen aussagen.

Mehr als zwei Jahre nach dem Rückzug des früheren DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp kommt eine Schadensersatzklage gegen den Konzern wieder auf den Tisch.

Aussage im Gerichtssaal: Ex-DaimerChrysler-Chef Jürgen Schrempp. (Foto: Foto: dpa)

Mehrere Anleger hatten gegen den Konzern geklagt, weil ihrer Ansicht nach der Rücktritt Schrempps am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben worden war. Nach der Mitteilung war der Aktienkurs in die Höhe geschnellt. Die Kläger forderten daraufhin Schadensersatz für die entgangenen Kursgewinne.

Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte den Fall eigentlich schon abgeurteilt - und die Schadensersatzklage der Aktionäre zurückgewiesen. Doch nun soll die Sammelklage am 19. September neu verhandelt werden. Die Kleinaktionäre hatten gegen die Entscheidung des OLG Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, der das OLG-Urteil in erster Instanz kassierte und den Fall nach Stuttgart zurückgab.

BGH rügt Beweisaufnahme des ersten Verfahrens

Strittig war in dem ersten Verfahren, wann die Rückzugspläne von Schrempp veröffentlicht werden mussten. Schon im Mai 2005 soll es ein Gespräch zwischen Schrempp und dem damaligen Aufsichtsratschef Kopper über das Thema gegeben haben. Darüber wurden in dem ersten OLG-Verfahren keine Beweise erhoben. Diese fehlende Beweisaufnahme hatte der BGH gerügt.

Das Oberlandesgericht hatte im Termin der Ankündigung von Schrempps Rücktritt - anders als die Börsenaufsichtsbehörde Bafin - keine Pflichtverletzung des Unternehmens gesehen und die Klage von 100 Kleinaktionären im Februar 2007 abgewiesen. Daimler sei vor dem Beschluss des Aufsichtsrats nicht verpflichtet gewesen sei, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Gespräche über ein vorzeitiges Ausscheiden von Schrempp stattgefunden hätten, hatte das OLG entschieden.

Das Gericht hatte in dem bundesweit ersten Verfahren gegen ein börsennotiertes Unternehmen nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) entschieden, das auch beim Telekom-Anlegerprozess zum Einsatz kommt.

Auch Zetsche muss aussagen

Die Neuverhandlung muss nun ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart vornehmen. In der mündlichen Verhandlung im Herbst will das Oberlandesgericht den Ende 2005 ausgeschiedenen ehemaligen Konzernchef Schrempp und seinen bereits Mitte 2005 berufenen Nachfolger Dieter Zetsche sowie den früheren Aufsichtsratschef Kopper als Zeugen befragen.

© sueddeutsche.de/Reuters/AP/jkr/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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