Sanktionen:Bundesländer gegen Unternehmensstrafen

Lesezeit: 1 min

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein protestieren gegen den Plan der Bundesregierung, ein neues Sanktionsrecht einzuführen.

Von Ronen Steinke, Berlin

Gegen den Plan der Bundesregierung, ein neues Sanktionsrecht gegen betrügerische Unternehmen einzuführen, hat am Donnerstag eine Gruppe von sechs Bundesländern im Bundesrat protestiert. Die Wirtschaftsministerien Baden-Württembergs, Bayerns, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, die beinahe alle von der Union geführt werden, legten gemeinsam einen Antrag vor mit dem Ziel, den Entwurf der Bundesregierung abzulehnen unter Verweis auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und der Befürchtung, dass er wirtschaftlich schädlich wäre.

Wenn Recht und Gesetz in Unternehmen missachtet werden, soll das nach den Plänen des SPD-geführten Bundesjustizministeriums künftig in schärferer Weise sanktioniert werden können: Bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes könnte für vorsätzliches Handeln als Strafe fällig werden, bis zu fünf Prozent im Falle von Fahrlässigkeit. Hiergegen wendet sich der Antrag der Unionsminister, der der SZ vorliegt: "Zu beachten ist, dass von jeder Sanktionierung eines Unternehmens mittelbar dessen Gesellschafter, Aktionäre und sonstige Kapitalgeber, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten betroffen sind."

Dieser Antrag ist nur einer von mehreren Initiativen, die derzeit auf verschiedenen Wegen gegen den Regierungsentwurf in Stellung gebracht werden, der den offiziellen Titel "Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" trägt. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gab es am Donnerstag dafür keine Mehrheit, im Rechtsausschuss allerdings ist ein ähnlich lautender Antrag jüngst bereits verabschiedet worden. Ob dies bedeuten wird, dass sich am Ende der Bundesrat als solcher gegen die Pläne für eine Unternehmenssanktionsrecht stellen wird - wie es auf Bundesebene grundsätzlich im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart ist - muss sich noch zeigen. Die Diskussion um die Einführung eines solchen Sanktionsrechts währt bereits seit mehr als zwei Legislaturperioden.

© SZ vom 04.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: