Ryanair und Verdi:Es gibt Fortschritt

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Von Detlef Esslinger, München

Die Verhandlungen zwischen Ryanair und der Gewerkschaft Verdi kommen voran. Ryanair erklärte, mit Verdi eine "Rahmenvereinbarung" für einen Tarifvertrag sowie einen "Sozialplan" für die Flugbegleiter in Deutschland erzielt zu haben. Verdi hingegen sprach nur von einem Rahmen für einen Sozialplan - sowie "Eckpunkten" für einen Tarifvertrag. Letzterer soll die Arbeit aller 1000 Flugbegleiter von Ryanair in Deutschland regeln; ein Sozialplan wiederum solle "auch" für die Beschäftigten des Standorts Bremen gelten, den Ryanair kürzlich geschlossen hat.

Nach Angaben von Verdi enthalten die Eckpunkte Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen und Gehältern. Zudem würden erstmals bei der Fluglinie Versetzungen, Abfindungen und Wiedereinstellungen über einen Sozialplan geregelt. Es wäre das erste Mal, dass eine deutsche Gewerkschaft bei Ryanair etwas durchsetzt. Da die Firmenleitung von Mitbestimmung nie viel hielt, mussten die Beschäftigten viel Mut aufbringen, um mit Streiks ihre Interessen zu vertreten - nun will die Gewerkschaft bis zum 13. November mit ihnen diskutieren, bevor sie endgültige Verträge schließt. Einen Betriebsrat kann Verdi bei Ryanair jedoch weiterhin nicht durchsetzen. Beim fliegenden Personal braucht es zu dessen Gründung laut Gesetz - anders als bei fast jeder anderen Berufsgruppe - einen eigenen Tarifvertrag. Den lehnt Ryanair nach wie vor ab, Verdi nannte dies in einer Presseerklärung "problematisch".

Mit der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (Ufo) will Ryanair hingegen nicht mehr verhandeln; dies bestätigte Firmensprecher Robin Kiely der SZ indirekt. Er sagte, die Vereinbarung mit Verdi werde "die gesamte Kabinenbelegschaft in Deutschland umfassen". Nach Angaben von Ufo lehnt Ryanair weitere Verhandlungen mit dieser Gewerkschaft ab, weil sie sich kritisch zur Auswirkung von Arbeitsbedingungen auf die Sicherheit geäußert habe. Dazu sagte Kiely nichts. Die Gespräche mit der Vereinigung Cockpit zu den Piloten dauern an.

© SZ vom 09.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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