Rürup-Rente:Gut beraten - Steuern sparen

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Die sogenannte Rürup-Rente eröffnet Selbstständigen die Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie hat allerdings ihre Tücken.

Matthias Autenrieth

Nicht nur der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester, sondern auch der Wirtschaftswissenschaftler und -weise Bernd Rürup hat es zu einer nach ihm benannten Rente gebracht.

Rürup-Rente: Interessant für über 50jährige mit einem hohen zu versteuernden Einkommen. (Foto: Foto: dpa)

Genau wie die Riester-Rente entsprang auch die rund drei Jahre später als 2005 eingeführte Rürup- (oder Basis-)Rente dem Grundgedanken, die private Altersvorsorge durch staatliche Anreize zu fördern.

Im Gegensatz zur Riester-Rente können mit einem Rentenversicherungsvertrag à la Rürup auch Selbständige und Freiberufler vorsorgen, die zu Riester wenn überhaupt nur über den Ehepartner berechtigt sind.

Gefördert wird die Basis-Rente dabei nicht über Zulagen, sondern ausschließlich über Steuervorteile. Hier können dafür erheblich höhere Summen als bei der Riester-Rente abgesetzt werden.

Eine intensive Beratung ist notwendig

So können Rürup-Sparer bis zu 20.000 Euro jährlich gefördert anlegen, gemeinsam veranlagte Verheiratete bis zu 40.000 Euro. Davon können aktuell 66 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, wobei sich dieser Anteil bis zum Jahr 2025 jährlich um je zwei Prozent erhöht.

Die Auszahlungen aus der Rürup-Rente müssen dann in gleicher Weise versteuert werden wie die aus der gesetzlichen Rente, wobei sich die Höhe des zu versteuernden Anteils nach dem Geburtsjahrgang des Rentners richtet.

Rürup-Rente ist nicht übertragbar

Dabei ist abzuwägen, ob die Steuerersparnisse bei den Einzahlungen die steuerlichen Belastungen in der Auszahlungsphase überwiegen.

Experten raten daher allen Interessierten dringend, sich vor Abschluss einer Rürup-Rente eingehend beim Steuer- oder Finanzberater zu informieren.

Der hohe Beratungsbedarf, den die Rürup-Rente mit sich bringt, ist allerdings nicht der einzige Schwachpunkt dieser Vorsorgeform.

So gibt es keine Möglichkeit, sich das Kapital bei Erreichen des Rentenalters auszahlen zu lassen, sondern es fließt ausschließlich in Form von Rentenzahlungen.

Das Abschreckendste dürfte aber für viele sein, dass das angesparte Kapital weder übertragen noch vererbt werden kann. Stirbt der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters, so ist das eingezahlte Geld in der Regel für die Erben verloren.

Keine Pfändung des angesparten Kapitals

Auf der anderen Seite ist die Rürup-Rente für Selbständige inzwischen die einzige Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Zudem eröffnet sie attraktive Möglichkeiten, eine hohe steuerliche Belastung zu reduzieren.

Weitere Vorteile: Das angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden und wird im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit nicht auf das Vermögen angerechnet.

Rürup - keine Alternative für Geringverdiener

Das Fazit von Heide Härtel-Herrmann, Inhaberin des "Frauenfinanzdienstes" in Köln: "Die Rürup-Rente ist ein klasse Produkt - für die geeignete Zielgruppe. Interessant ist sie in erster Linie für über 50jährige mit einem zu versteuernden Einkommen, das dem Spitzensteuersatz unterworfen ist. Zudem sollte die entsprechende Liquidität vorhanden sein, um den Steuervorteil komplett zu nutzen." Allerdings verweist auch Härtel-Herrmann auf die Komplexität des Themas: "Hier muss wirklich ambitioniert beraten werden."

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