Rückzug von Jürgen Schrempp:Gericht weist Schadenersatzklage gegen Daimler ab

Zehn Anleger sind mit einer historischen Klage gegen DaimlerChrysler gescheitert. Das Stuttgarter Oberlandesgericht gab dem Konzern Recht. DaimlerChrysler habe seine Publizitätspflicht nicht verletzt.

Paul Katzenberger

DaimlerChrysler hat den Anlegerprozess um die angeblich verspätete Mitteilung über den Rücktritt des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp gewonnen. Der Autobauer habe die Personalentscheidung rechtzeitig bekannt gegeben, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag seine Entscheidung.

DaimlerChrysler war nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht verpflichtet, eine Ad-hoc-Mitteilung über ein vorzeitiges Ausscheiden des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp herauszugeben. (Foto: Foto: dpa)

Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetzes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht adhoc-pflichtig gewesen.

Hintergrund des Zivilverfahrens war die Klage von zehn Anlegern gegen DaimlerChrysler. Dem Stuttgarter Dax-Unternehmen hatten die Anleger vorgeworfen, die adhoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben.

Aktie um bis zu zehn Prozent gestiegen

Nach Veröffentlichung der Mitteilung war die DaimlerChrysler-Aktie um bis zu zehn Prozent gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht - wie geschehen - kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert.

Aktionärsschützer äußerten sich wenig erstaunt über das Urteil: "Das überrascht mich nicht sonderlich", sagte Pressesprecher Jürgen Kurz von Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu sueddeutsche.de.

Die Ad-hoc-Pflicht sei zwar verschärft worden, dennoch müssten Unternehmen die Öffentlichkeit erst informieren, wenn sich Sachverhalte tatsächlich manifestierten.

Außerdem sei die Beweisbarkeit sehr schwer: "Was ist Wissen, was ist eine brodelnde Gerüchteküche, das lässt sich schwer belegen", sagte Kurz.

Neues Musterverfahrensgesetz

Der Prozess gilt als das bundesweit erste Verfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, derartige Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.

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