Risikobegrenzungsgesetz:Koalition kämpft gegen Finanzinvestoren

Die Bundesregierung will die Melde- und Offenlegungspflichten für Heuschrecken verschärfen.

Claus Hulverscheidt

Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf des sogenannten Risikobegrenzungsgesetzes, das Unternehmen besser vor unerwünschten Übernahmen durch Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds schützen soll.

Das von der Finanzbranche heftig kritisierte Gesetz sieht unter anderem vor, dass Aktionäre künftig die Herkunft ihrer Mittel und ihre Ziele offenlegen müssen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile an einem Unternehmen gekauft haben. Zudem sollen Investoren ihre wahre Identität im Aktienregister nicht mehr hinter Treuhändern oder Depotbanken verstecken können.

"Neue rechtliche Fragestellungen"

Angesprochen wird in dem Gesetzentwurf auch die immer häufiger zu beobachtende Praxis, dass Banken Forderungen, insbesondere Hypothekendarlehen, in großem Stil an Finanzinvestoren verkaufen.

Die Bündelung sogenannter notleidender wie auch "nicht leistungsgestörter" Privatkundenkredite und deren Verkauf im Paket habe zu "neuen rechtlichen Fragestellungen geführt", heißt es in dem Entwurf.

Die Antworten auf ebendiese Fragestellungen fehlen allerdings im Gesetz. Ein Sprecher des Finanzministeriums schloss jedoch nicht aus, dass der entsprechende Passus im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch konkreter gefasst werden könnte.

Die Käufer und neuen Gläubiger der Kreditpakete wollen die billigen Darlehen in der Regel nicht selbst verwalten, sondern möglichst schnell zu Geld machen.

Für Hypothekenkredit-Nehmer kann das bedeuten, dass schon bei kleinsten Zahlungsschwierigkeiten nicht über eine Umschuldung verhandelt, sondern das Haus weit unter Wert zwangsversteigert wird.

Vor allem Verbraucherschutzverbände sowie Teile der SPD dringen darauf, dass die Position der Schuldner gestärkt wird - bis hin zu einem Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass das Darlehen verkauft wird.

© SZ vom 25.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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