Riester-Rente:Schlafmützen im Saarland

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Riester-Sparer erhalten eine für ihre Altersvorsorge eine Zulage vom Staat. Doch viele Verbraucher rufen dieses Geld gar nicht ab.

Marco Völklein

Seit 2002 fördert der Staat mit der Riester-Rente die private Altersvorsorge. Die Bürger erhalten feste Zulagen vom Staat, Gutverdiener profitieren zudem von einem Steuernachlass. Doch nach Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge rufen etwas mehr als zwei Millionen Riester-Sparer die staatlichen Fördermittel einfach nicht ab. Sie haben bei der staatlichen Stelle noch keinen Antrag auf Förderung gestellt.

Etliche Riester-Sparer haben ihre Zulage nicht beantragt. (Foto: Foto: dpa)

Die Fondsfirma Union Investment, größter Anbieter von Riester-Fondssparplänen, hat für ihren Bestand von etwas über einer Million Riester-Verträge geprüft, in welchen Regionen die meisten "Riester-Schlafmützen" wohnen. Während in Bayern nur 17,6 Prozent der Riester-Sparer es versäumt haben, die staatlichen Zulagen zu beantragen, so sind es im Saarland knapp über 38 Prozent.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg verzichten verhältnismäßig viele Sparer auf die staatliche Unterstützung. "Teilweise ist es Unwissenheit, teilweise auch Bequemlichkeit", sagt Georg Plötz, Altersvorsorgefachmann bei der Verbraucherzentrale Bayern. Viele Sparer würden den Antrag einfach vergessen oder sich von den vermeintlich hohen bürokratischen Hürden abschrecken lassen.Es gibt aber auch Riester-Anleger, die zum Beispiel von einer Festanstellung in die Selbständigkeit gewechselt sind und dadurch keinen Anspruch mehr auf die staatliche Förderung haben. "Ein solcher Sparer lässt dann trotzdem seinen Riester-Vertrag weiterlaufen, reicht aber aus verständlichen Gründen keinen Zulagenantrag mehr ein", sagt Ulrich Stolz, Leiter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge.

Antrag rückwirkend stellen

Vorsorgeexperte Plötz rät allen berechtigten Riester-Sparern dringend dazu, den Antrag zu stellen. Denn neben der staatlichen Zulage verzichten die Anleger auch noch auf den Zinseszinseffekt - und der wirke sich bei Sparlaufzeiten von bis zu 40 Jahren ganz gravierend aus. Grundsätzlich haben Riester-Sparer die Möglichkeit, noch zwei Jahre rückwirkend den Antrag zu stellen: Bis Ende Dezember 2008 also noch für die Jahre 2006 und 2007. "Für das Jahr 2005 allerdings ist der Zug abgefahren", sagt Plötz. Man kann bei seinem Riester-Anbieter auch einen Dauerzulagenantrag einrichten - dann wird der Antrag automatisch jedes Jahr eingereicht.

Es gibt aber auch Riester-Anleger, die zum Beispiel von einer Festanstellung in die Selbständigkeit gewechselt sind und dadurch keinen Anspruch mehr auf die staatliche Förderung haben. "Ein solcher Sparer lässt dann trotzdem seinen Riester-Vertrag weiterlaufen, reicht aber aus verständlichen Gründen keinen Zulagenantrag mehr ein", sagt Ulrich Stolz, Leiter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge.

Vorsorgeexperte Plötz rät allen berechtigten Riester-Sparern dringend dazu, den Antrag zu stellen. Denn neben der staatlichen Zulage verzichten die Anleger auch noch auf den Zinseszinseffekt - und der wirke sich bei Sparlaufzeiten von bis zu 40 Jahren ganz gravierend aus. Grundsätzlich haben Riester-Sparer die Möglichkeit, noch zwei Jahre rückwirkend den Antrag zu stellen: Bis Ende Dezember 2008 also noch für die Jahre 2006 und 2007. "Für das Jahr 2005 allerdings ist der Zug abgefahren", sagt Plötz. Man kann bei seinem Riester-Anbieter auch einen Dauerzulagenantrag einrichten - dann wird der Antrag automatisch jedes Jahr eingereicht.

© SZ vom 15.11.2008/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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