Restschuldversicherung:Weniger Provision für die Bank

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Eine schöne neue Inneneinrichtung kaufen sich viele auf Pump: Für den Kredit bei der Bank wird dann oft zusätzlich eine Restschuldversicherung fällig. Um die wird nun gestritten. (Foto: imago)

Banken sollen weniger Geld für die Vermittlung von Restschuldpolicen erhalten, die sie zusammen mit Krediten verkaufen. Schon einmal sollten die Provisionen deutlich beschränkt werden, jetzt wird wieder darüber diskutiert.

Von Jonas Tauber, Köln

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Begrenzung überhöhter Versicherungsprovisionen. Es geht um hohe Provisionen für Restschuldpolicen, die Banken zusammen mit Verbraucherkrediten vertreiben. Sie dienen zur Absicherung des Kreditnehmers oder dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes, für Krankheit oder Arbeitslosigkeit. In einem inoffiziellen Gesetzentwurf der Regierung, der vergangene Woche bekannt geworden ist, ist von extrem hohen Provisionen die Rede. "Diesen Missstand gilt es zu beseitigen", heißt es weiter. Das Papier sieht eine Begrenzung in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme vor.

Damit kommt wieder Bewegung in ein Projekt, das bereits als abgeschrieben galt. Im April 2019 hatte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für eine Begrenzung von Provisionen in der Restschuldversicherung und in der Kapitallebensversicherung vorgelegt. Allerdings wurde dieser Plan für einen Provisionsdeckel nie vom Kabinett verabschiedet. Opposition kam vor allem von Finanzexperten der Union: Sie lehnen die vorgeschlagene Begrenzung für Lebensversicherungen strikt ab. Jetzt macht das Ministerium einen neuen Anlauf, diesmal nur für Restschuld und ohne Grenzen für die Lebensversicherung.

Restschuldversicherungen sind heftig umstritten. Das Geschäft gilt für Banken und Versicherer als sehr lukrativ, Verbraucherschützer bezweifeln den Kundennutzen. Sie werfen den Anbietern lückenhafte und intransparente Verträge vor. Außerdem gibt es immer wieder Berichte, dass Kreditnehmer sich nicht ganz so freiwillig für die Absicherung entscheiden, wie es die Geldhäuser darstellen.

Kritiker des Geschäfts verweisen auf Großbritannien, wo Vertriebsexzesse mit vergleichbaren Absicherungen der Finanzindustrie einen Milliardenschaden beschert haben. In den vergangenen Jahren haben Restschuldversicherer und Banken deshalb Prämien in Höhe von 38,3 Milliarden Pfund zurückerstattet. Das scheibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Finanzexperten im Bundestag Stefan Schmidt, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Weitere Milliarden könnten in Großbritannien folgen, noch sind nicht alle Fälle abgearbeitet.

Mit dem geplanten Provisionsdeckel würde die Restschuldversicherungen in Deutschland deutlich günstiger, zeigt eine Modellrechnung zu einem fiktiven Angebot in dem inoffiziellen Entwurf. Im günstigen Fall kostet demnach einen 35-jährigen Kreditnehmer die Absicherung eines Kredits in Höhe von 10 000 Euro mit einer monatlichen Rate von 200 Euro eine Gesamtprämie von 970 Euro. Davon entfallen 40 Prozent und damit 388 Euro auf die Provision, die an die Bank fließen. Nach der neuen Regelung würde die Provision auf 250 Euro sinken.

In einem zweiten Szenario muss der Kreditnehmer für die Absicherung des 10 000 Euro-Darlehens mehr als doppelt so viel für die Versicherung blechen, nämlich 2188 Euro. In diesem Beispiel liegt die Provisionshöhe bei 50 Prozent des Beitrags, also bei 1094 Euro. Mit der neuen Regelung würde die Bank nur noch 250 Euro kassieren, der Gesamtbetrag für die Versicherung würde also um 844 Euro auf 1344 Euro sinken. Bei den Zahlen stützen sich die Autoren auf Erhebungen der Bafin, nach denen Provisionen von 50 Prozent üblich sind, sie aber auch höher ausfallen können.

Obwohl viele Banken den Versicherungsbeitrag als einmalige Summe auf den Darlehensbetrag aufschlagen und dann verzinsen, müssen sie ihn nicht im effektiven Jahreszins ausweisen. Der Grund: Der Abschluss der Versicherung sei keine zwingende Voraussetzung dafür, dass Verbraucher den gewünschten Kredit erhalten. Allerdings bestätigt die Regierung, dass die Versicherer diese Freiwilligkeit in ihren Bedingungen deutlicher machen könnten: "Aus Sicht des Verbraucherschutzes erscheinen deshalb mindestens deutlichere Hinweise auf die Freiwilligkeit der Restschuldversicherung wünschenswert."

Die Grünen finden die Begrenzung allein nicht ausreichend. "Der Abschluss des Restschuldvertrags muss zeitlich von dem des Kreditvertrages entkoppelt werden", sagt der Abgeordnete Schmidt. Als Vorbild gilt Großbritannien, wo die Deckung erst einige Tage nach der eigentlichen Kreditvergabe abgeschlossen werden kann. Die Regierung schreibt dazu, dass Kunden schon heute eine Woche nach Abschluss an ihr Widerrufsrecht erinnert werden.

Aber auch diese Erinnerungen sind umstritten, gesteht Berlin zu. Eine Bafin-Untersuchung hatte ergeben, dass Banken diese Erinnerungen häufig als Werbeschreiben in eigener Sache gestalten, sodass ihr eigentlicher Zweck teils verfehlt werde.

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