Gut gemeint, aber wer bezahlt es? Die geplante Rentengarantie, nach der sich die Altersbezüge künftig auch dann nicht vermindern, wenn die Löhne sinken, könnte zu einer einseitigen Belastung der Beitragszahler führen.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zitierte aus einem Gesetzentwurf des Arbeits- und Sozialministers Olaf Scholz (SPD), nach dem der Bund auch künftig im Fall einer negativen Lohnentwicklung seine Zuwendungen an die Rentenkassen kürzen darf.
In einem solchen Fall müssten die Beitragszahler alleine für stabile Rentenzahlungen aufkommen.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) nannte eine solche Regelung nach Angaben der FAZ "nicht vertretbar". "Wenn der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht, muss er die mit der Rentengarantie verbundenen Kosten tragen und darf sie nicht einseitig den Beitragszahlern zuschieben", zitiert die Zeitung aus einem Positionspapier des BDA.
Forscher erwarten Lohnrückgang
Die Arbeitgeber befürchteten, so die FAZ weiter, dass sowohl der lohnbezogene Teil des Bundeszuschusses in Höhe von derzeit etwa 47 Milliarden Euro (2008) als auch die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten von knapp zwölf Milliarden Euro (2008) bei negativer Lohnentwicklung sinken könnten.
Durch die Rentengarantie will die Bundesregierung den etwa 20 Millionen Rentnern die Angst nehmen, im Jahr 2010 möglicherweise Rentenkürzungen hinnehmen zu müssen. Nach der derzeit geltenden Rentenformel ist es möglich, dass in einem Jahr die Renten sogar nominal sinken.
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für 2009 einen Lohnrückgang von 2,3 Prozent; die Bundesregierung rechnet allerdings mit einem leichten Plus von einem Prozent.
Die Koalititon will das Gesetz für die Rentengarantie vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im Herbst endgültig verabschieden.