Rente mit 67:Rechnen für den Ruhestand

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Werden die Pläne der Bundesregierung verwirklicht, müssen Millionen Arbeitnehmer auch ihre Finanzen für den Ruhestand neu kalkulieren.

Thomas Öchsner

Lebensversicherungen sind in Deutschland ein Klassiker der Altersvorsorge. Mehr als 95 Millionen Verträge sind derzeit gültig. Viele Versicherte haben dabei eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbart - in der Annahme, spätestens dann mit dem Arbeiten aufhören und mit dem gesparten Geld den Lebensabend verschönern zu können.

So ist es auch bei vielen anderen Vorsorgeverträgen, etwa bei berufsständischen Versorgungswerken. Wer aber in Zukunft bis zu zwei Jahre länger arbeiten muss, steckt in der Klemme, weil der Beginn der Rente und die Auszahlung aus der privaten oder betrieblichen Vorsorge nicht mehr übereinstimmen.

7,2 Prozent weniger

Für den Arbeitnehmer gibt es nun mehrere Möglichkeiten: Er oder sie könnte - trotz der Rente mit 67 - zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind dann Abschläge in Kauf zu nehmen, und zwar je Monat 0,3 Prozent.

Wer jetzt mit 63 statt mit 65 Jahren seine Altersrente beziehen will, erhält nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 7,2 Prozent (24 mal 0,3 Prozent) weniger Rente. Der Arbeitnehmer könnte aber auch weiterarbeiten und seinen Vorsorgevertrag verlängern.

Beim Marktführer Allianz Leben heißt es dazu: "Es ist kein Problem, eine private Rentenversicherung um zwei Jahre zu verlängern." Dies gelte im Prinzip auch für fondsgebundene Policen, für Betriebsrenten und für die seit 2002 staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds einzahlen.

Auch bei der Kapitallebensversicherung sei ein längerer Vertrag möglich, sofern der Kunde mit 65 Jahren auf den Todesfallschutz verzichte. Die Hinterbliebenen würden beim Tod des Kunden dann keine vorher festgeschriebene Auszahlung bekommen.

Anders sieht es bei Vorsorgeverträgen aus, die mit einer Berufsunfähigkeitspolice kombiniert sind. Sie müssen die Versicherer neu berechnen, der Beitrag wird sich dadurch verändern.

"Zwischen 65 und 67 Jahren dürfte das Risiko, berufsunfähig zu werden, höher sein als in jungen Jahren. Die Anbieter können solche Verträge deshalb nicht einfach verlängern, weil sie damit ein höheres Risiko haben", sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Völlig offen ist auch noch, welche Folgen die Rente mit 67 Jahren für die staatlich geförderte private Altersvorsorge hat, die so genannte Riester-Rente.

Sicher aber ist: Wer bis 67 Jahre arbeitet und ein monatliches Zusatzeinkommen aus einem Vorsorgevertrag kassiert, muss sowohl das Gehalt wie auch die Rentenzahlung versteuern.

Wie stark das Finanzamt zugreift, hängt auch von der Art des Vorsorgevertrags ab. Beispiel: Erhält der Arbeitnehmer eine monatliche private Rente und hat er das 65. Lebensjahr vollendet, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 Prozent.

Aus einem Zusatzeinkommen von 500 Euro wären somit 90 Euro zu versteuern. Wie hoch die Steuer dann wirklich ausfällt, hängt von den Gesamteinkünften ab. Das Finanzamt addiert das zu versteuernde Einkommen aus dem Gehalt mit der Zusatzrente und ermittelt daraus die Einkommensteuer.

Vor allem Spitzenverdienern, die bereits in einer hohen Progressionsstufe sind, frisst der Fiskus somit viel vom steuerpflichtigen Teil ihres Zusatzeinkommens weg.

© SZ vom 03.02.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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