Steuergelder für Rennstrecke rechtswidrig
Jahrelang steckte das Land Rheinland-Pfalz hohe Millionensummen in die Rennstrecke am Nürburgring, wo ein Freizeitpark entstehen sollte. Der SPD-geführten Regierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck war das Großprojekt sehr wichtig - gerade in einer ansonsten recht strukturschwachen Region wie der Eifel.
Nun hat die EU-Kommission über die Rechtmäßigkeit dieser Finanzhilfen entschieden - und sie für unzulässig erklärt. Zahlreiche Subventionen für den mittlerweile insolventen Ring verstießen gegen EU-Recht. Die EU-Kommission stellte fest, dass die Hilfen aus Steuergeldern "für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren".
456 Millionen Euro Hilfen
Die EU-Kommission hatte im März 2012 eine Untersuchung einer Reihe von Beihilfen in Gesamthöhe von 456 Millionen Euro eingeleitet, die den Nürburgring-Gesellschaften im Zeitraum 2002 bis 2012 in erster Linie vom Land Rheinland-Pfalz gewährt worden waren. Im August dehnte sie die Untersuchung auf weitere Maßnahmen aus, mit denen eine unmittelbar bevorstehende Insolvenz der Unternehmen abgewendet werden sollte.
Kritik an Zuschüssen für Flughafen Zweibrücken
Auch der pfälzische Flughafen Zweibrücken habe zu Unrecht millionenschwere Staatsbeihilfen erhalten: Die EU-Kommission stufte Investitions- und Betriebsbeihilfen seit dem Jahr 2000 in Höhe von 47 Millionen Euro am Mittwoch als unzulässig ein. Die EU-Behörde forderte den Airport auf, die Gelder zurückzuzahlen - allerdings ist der Flughafen insolvent. Die staatliche Hilfe habe dem Flughafen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft, zumal der Airport nur 40 Kilometer vom Saarbrücker Flughafen entfernt sei. Nach Ansicht der EU-Behörde flossen weitere Beihilfen für Airlines, die Zweibrücken nutzten (Germanwings, Tuifly und Ryanair), von insgesamt 1,9 Millionen Euro ebenfalls zu Unrecht. Einverstanden ist die Kommission dagegen mit den staatlichen Finanzhilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn.
Hilfen seien künstliche Lebenserhaltung gewesen
Regierungen dürften Unternehmen in Schwierigkeiten durchaus unterstützen, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Allerdings müssten sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen. "Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften", sagte Alumnia.
Käufer der Rennstrecke haftet nicht
Der Käufer der Rennstrecke, das Unternehmen Capricorn, bleibt nach der Entscheidung der EU-Kommission jedoch davon verschont, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzuzahlen. Die Vermögenswerte seien "in einem offenen und transparenten Bieterverfahren zu ihrem Marktwert veräußert" worden, teilte die EU-Kommission mit. "Somit haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen."