"Refurbished":Was taugt generalüberholte Technik?

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Apple verkauft gebrauchte Macbooks in einem eigenen Online-Shop (Foto: picture alliance / dpa)

Das Macbook sieht aus wie neu, ist aber 200 Euro günstiger - solche Produkte nennen sich "refurbished" oder generalüberholt. Was Verbraucher darüber wissen müssen.

Von Daniel Pöhler, Finanztip

Refurbished oder generalüberholt sind keine geschützten Begriffe, jeder Shop versteht etwas anderes darunter. Idealerweise handelt es sich um gebrauchte Ware, die nicht von einem Neugerät zu unterscheiden ist, weil sie perfekt überholt und gereinigt wurde. Im schlimmsten Fall wischt der Händler einmal mit dem Lappen über das Handy und bietet es als "refurbished" an.

Es ist also entscheidend, dort zu kaufen, wo gründlich generalüberholt wird. Hohe Qualitätsstandards hat etwa der Refurbished-Shop auf der Apple-Webseite. Für generalüberholte Produkte gilt dieselbe einjährige Garantie wie für Neuware. Das ist besonders wertvoll sechs Monaten nach dem Kauf, weil ab dann die gesetzliche Gewährleistung kaum noch greift. iPads, iPods und Macs gibt es im Apple-Shop oft in mehreren Varianten gibt, doch iPhones stehen meist gar nicht zum Verkauf.

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Seit zwei Jahren bietet auch Amazon Refurbished-Ware an. Produkte aus der Kategorie "Amazon Renewed" sollen "aus 30 Zentimetern Entfernung" keine sichtbaren kosmetischen Fehler aufweisen. Doch der Versandhändler erlaubt auch anderen Händlern die Generalüberholung. Solche Ware wird dann ebenfalls auf Amazon angeboten, es prangt der Schriftzug "zertifiziert und generalüberholt" darauf. Die Hürden für die Zertifizierung sind nicht besonders hoch. Wie gründlich die Markplatz-Händler dann tatsächlich arbeiten, kann Amazon nur schwer kontrollieren. Bei der Einschätzung helfen Händler-Bewertungen durch andere Kunden. Diese werden angezeigt nach einem Klick auf "Zertifiziert und Generalüberholt ab EUR ..." unter der Preisangabe. Natürlich sind aber nicht alle Bewertungen im Internet authentisch und fair.

Bei jedem Gebrauchtkauf von einem Händler haben Kunden zusätzlich zu einer eventuellen Garantie ein Jahr Gewährleistung auf Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Bis sechs Monate nach dem Kauf kann der Händler eine Reklamation des Kunden kaum abschmettern. Der Anbieter müsste beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war - was sehr schwierig ist. Nach sechs Monaten geht die Beweispflicht allerdings zum Kunden über. Will er erfolgreich reklamieren, muss er nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist noch schwieriger. De facto läuft die Gewährleistung in der Regel nur sechs Monate.

Online-Käufer haben außerdem ein 14-tägiges Rückgaberecht. Die zwei Wochen sollten sie auch nutzen, um das Gerät zu prüfen - vor allem den Akku. Bringt er noch mindestens 90 Prozent seiner ursprünglichen Leistung, könnte es ein guter Deal sein. Unter Android lässt sich das mit Apps wie Accu​battery nachschauen. Beim iPhone steht die Angabe unter Einstellungen - Batterie - Batteriezustand.

Nicht immer ist generalüberholte Elektronik günstiger als neue. Eine Alternative ist es, Angebote mit einem Vergleichsportal zu suchen.

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