Reform der Unternehmensteuern:Steuerlast der Konzerne sinkt um ein Drittel

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Die Finanzpolitiker von Union und SPD haben die letzten Details der Reform geklärt.

Ulrich Schäfer

Der Arbeitsgruppe lagen detaillierte Entwürfe der Fachbeamten aus Bund und Ländern vor. Leiter der Arbeitsgruppe waren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Anders als beim Streit um die Gesundheitsreform waren die Beratungen in den letzten Monaten geräuschlos verlaufen.

Union und SPD hatten sich bereits vor der abschließenden Sitzung im Bundesfinanzministerium auf fast alle entscheidenden Punkte der Reform verständigt: So soll die Körperschaftsteuer, und damit die wichtigste Steuer für alle Aktiengesellschaften und GmbHs, zum 1. Januar 2008 von jetzt 25 Prozent auf 15 Prozent sinken.

Gewerbesteuer vereinfacht

Dazu kommt wie bisher die Gewerbesteuer, die allerdings künftig nach einem anderen, nicht mehr so komplizierten Verfahren berechnet wird. Unterm Strich soll die Steuerlast von 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent sinken. Dies entspricht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dem durchschnittlichen Satz, den international tätige Konzerne aus Deutschland schon jetzt in anderen Ländern bezahlen.

Anders als zunächst geplant, ist es Union und SPD allerdings nicht gelungen, eine einheitliche Unternehmensteuer zu schaffen, die gleiche Regeln für die Körperschaft- und die Gewerbesteuer schafft.

Auch große Mittelständler, die der Einkommensteuer unterliegen, sollen in den Genuss des niedrigen Tarifs kommen. Wenn eine Personengesellschaft ihren Gewinn investiert, darf sie diesen auf Wunsch mit knapp 30 Prozent versteuern. Fließt das Geld hingegen an die Eigentümer, unterliegt der Gewinn wie bisher der Einkommensteuer von bis zu 42 Prozent.

Für kleinere Personengesellschaften soll es zudem die Möglichkeit geben, einen Teil ihrer Gewinne in eine besondere Investitionsrücklage zu packen: Wenn sie das Geld später investieren, würden darauf keinerlei Steuern fällig.

Auch private Anleger sollen von der Reform profitieren. Zum 1. Januar 2009, und damit ein Jahr nach der Senkung der Unternehmensteuern, wollen Union und SPD eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent einführen.

Der Anleger muss dann von Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen und anderen Kapitalerträgen nur ein Viertel abführen. Bislang unterliegen Kapitaleinkünfte der Einkommensteuer von 42 Prozent. Dazu kommt, wie heute, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Allerdings wird der Fiskus künftig bei sämtlichen Verkäufen von Wertpapieren zulangen, soweit sie Gewinn bringen. Bislang ist dies nur der Fall, wenn der Anleger das Papier innerhalb eines Jahres wieder verkauft, also innerhalb der so genannten Spekulationsfrist. Die neue Regel soll nach Unions-Angaben für alle Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Wer bis dahin Aktien oder Investmentfonds erwirbt, kann diese auch später nach einem Jahr steuerfrei wieder verkaufen.

Geplant ist zudem, das Bankgeheimnis wieder zu stärken. So soll die Abgeltungsteuer von den Banken direkt an die Finanzämter abgeführt werden. Anders als heute müssten die Steuerbeamten nicht mehr die Bankkonten möglicher Steuersünder überprüfen. Der Kontenabruf könnte also nach Ansicht der Finanzpolitiker von CDU und CSU entfallen. Es galt als wahrscheinlich, dass auch die SPD dem zustimmen würde.

Unterm Strich würden die Anleger um knapp zwei Milliarden Euro entlastet; alles in allem würde die Reform den Fiskus anfangs fünf Milliarden Euro kosten - vorausgesetzt, die Unternehmen holen einen Teil ihrer Gewinne, die sie in Steuerparadiese verlagert haben, wieder nach Deutschland. Andernfalls würden die Ausfälle acht Milliarden Euro betragen.

Um die Steuerflucht der Konzerne einzudämmen, hatten sich die Experten von Union und SPD bereits vor der Sitzung darauf verständigt, auch firmeninterne Kredite zu erschweren, die in globalen Unternehmen üblich sind. Wenn ein Konzern mehr als eine Million Euro Zinsen im Jahr zahlt, darf er diese künftig nur noch zum Teil mit seinem Gewinn verrechnen.

Davon wären nach Unions-Angaben einige hundert Unternehmen betroffen. Zudem soll bei der Gewerbesteuer ein Viertel aller Zinsen auf lang- und kurzfristige Kredite besteuert werden. Bislang galt dies nur für Dauerschulden, allerdings mit einem höheren Satz.

Industriepräsident Jürgen Thumann begrüßte die geplante Senkung der Steuersätze. Er kritisierte jedoch, dass die Koalition nicht nur die Gewinne, sondern auch einen Teil der Zinskosten besteuern will: ,,Das gibt es in keinem anderen Land der Welt.'' Dagegen werde sich die Wirtschaft wehren.

© SZ vom 03.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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