Rechtsstreit:Wort-Marken

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Mi Pad oder iPad: Kann man diese beiden Namen für ein Tablet verwechseln? Der chinesische Elektronik-Konzern Xiaomi hat vor Gericht gegen die zuständige EU-Behörde für geistiges Eigentum den Streit um das Namensrecht verloren.

Von Katharina Kutsche, München

Eigentlich hat das chinesische Wörtchen Mi keine besondere Bedeutung: Reiskorn kann es auf Deutsch heißen oder Honig, Geheimnis, Stoffdecke, Fan - je nach Schreibweise und Betonung. Doch in einem Rechtsstreit zwischen den Elektronik-Herstellern Apple und Xiaomi ist die Silbe entscheidend. Der chinesische Konzern Xiaomi, in Asien die Nummer eins, möchte in den europäischen Markt einsteigen und sich die Markenrechte für seine Produktlinie Mi Pad sichern. Am Dienstagmorgen hat das Europäische Gericht (EuG) die Eintragung erneut abgelehnt.

Xiaomi möchte seine Tablet-Serie Mi Pad schützen lassen. Konkurrent Apple klagt dagegen

Dem voran ging ein Rechtsstreit, der mehr als drei Jahre währt. Xiaomi hatte im April 2014 vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt, Mi Pad als Wortmarke eintragen zu lassen. So heißen die Tablet-Modelle des Herstellers aus Peking, die erstmalig 2014 vorgestellt wurden. Zuletzt kam in diesem Jahr die Version Mi Pad 3 auf den Markt. Apple erhob Widerspruch und verwies auf seine bereits geschützte Marke iPad. Die für Marken und Patente zuständige Behörde folgte der Argumentation der Amerikaner und lehnte Xiaomis Antrag im Dezember 2015 ab. Begründung: Es bestehe Verwechslungsgefahr.

Wenige Monate später ging Xiaomi in Berufung. Apple beantragte, die Beschwerde zurückzuweisen - erfolglos. In den Begründungen der Parteien und Gerichte geht es wesentlich um die Ähnlichkeit der Namen und Produkte. Mi Pad und iPad stehen für Tablets, das ja. Aber Apple behauptete, das Wörtchen Pad für sich sei schon im Markenschutz des iPads enthalten und habe keine Bedeutung im Internet-Sprachgebrauch. Dem folgte die Beschwerdekammer nicht, sondern erklärte, Pad sei ein Gattungsbegriff, der insbesondere im englischsprachigen Raum als Synonym für ein Notizbuch oder eben ein Tablet, einen Computer ohne Tastatur, steht.

Hinzu kommt, dass das "i" in beiden Produktnamen zumindest im englischen gleich ausgesprochen wird, nämlich wie das deutsche Wort Ei. In anderen Ländern trifft das jedoch nicht zu, argumentiert Xiaomi - und auch im eigenen Hause nicht, zumal das Wort Mi von Beginn an zu dem Konzern gehört. Dessen Mobiltelefone stammen aus der Mi-Serie, es gibt ein Laptop namens Mi Notebook Air und Smartphones der Reihe Mi Note, dazu Mi Boxen und Mi TV. Selbst die Firmenwebsite ist unter mi.com erreichbar.

Xiaomi hat im November erste Flaggschiffläden in Europa eröffnet, zwei in Madrid, weitere sollen folgen, auch in Deutschland. Bisher waren die Produkte in Online-Shops zu bekommen, jedoch nicht direkt vom Hersteller, sondern bei Amazon, zukünftig auch bei Händlern wie Media-Markt. Die Gadgets der Chinesen gelten als qualitativ hochwertig, kosten aber deutlich weniger als die der Konkurrenz von Apple und Samsung.

Apple möchte den Begriff Pad für sich alleine haben. Das könnte schwierig werden

Für den Handel auf europäischem Boden sind die Marken und Patente zwar nicht vorgeschrieben - fehlen sie, drohen aber empfindliche Klagen der Wettbewerber wegen Marken- und Produktpiraterie, die in der Folge Lizenzgebühren verlangen können. Außerdem stehen Marken für die Herkunft eines Produkts, für besondere Qualität und den Erfolg eines Unternehmens.

Die Anwälte Thomas Raab und Christian Tenkhoff vertreten Xiaomi vor dem EuG. "Apple versucht, den Begriff Pad für sich zu sichern", sagt Raab. "Der ist aber ohne das 'i' nicht schutzfähig. Selbst die Kombination 'iPad' ist von Haus aus eine relativ schwache Marke, weil das 'i' als gängiger Hinweis auf das 'Internet' verstanden wird." Raab geht davon aus, dass Xiaomi gegen die Entscheidung von Dienstag erneut angeht. Letzte Instanz ist der Europäische Gerichtshof.

© SZ vom 06.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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