Rechtsstreit:Wenn die Sparkasse Rot sieht

(Foto: Angel Navarrete/Bloomberg; Bodo Marks/dpa)

Die Sparkassen haben einen wichtigen Sieg gegen den spanischen Konkurrenten Santander errungen - in einem Prozess um Farben.

Von Meike Schreiber

Was Bankkunden wollen, daran besteht eigentlich wenig Zweifel: niedrige Gebühren, einen reibungslosen Zahlungsverkehr und auch mal gute Beratung. Doch geht es nach den Sparkassen, spielt für die Kunden auch die Farbe der Bank eine Rolle. Seit Jahren kämpfen die Institute daher verbissen (und sicherlich mit großem finanziellen Aufwand) gegen die spanische Santander-Bank. Diese nutzt seit den 80erJahren einen ähnlichen Rot-Ton, soll ihn aber zumindest in Deutschland aufgeben. Dabei haben die Sparkassen nun einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Donnerstag verkündeten Urteil, dass die Sparkassen ihre Farbmarke "Rot" behalten dürfen. Die von Santander betriebene Löschung wies der BGH nun endgültig zurück. "Vieles spricht dafür, dass es für Santander nun Ernst wird und die Sparkassen vor Gericht ihre Rechte durchsetzen werden", sagte Carsten Albrecht, Markenrechtler und Experte für Farbmarken von der Kanzlei FPS. Dass Santander den Farbton nicht mehr verwenden darf, versuchen die Sparkassen parallel in anderen Gerichtsverfahren durchzusetzen.

© SZ vom 22.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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