Prozess wegen angeblicher Falschaussage:Breuer und keine Ende

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Erst nach juristischem Fingerhakeln ist an diesem Donnerstag der Strafprozess gegen Rolf Breuer gestartet. Er soll in einem Zivilprozess im Zusammenhang mit der Kirch-Pleite falsch ausgesagt haben.

Eigentlich wollte Rolf E. Breuer nur noch Dinge tun, die ihm Spaß machen. Als Pensionär hat der frühere Vorstandssprecher und Aufsichtsratschef der Deutschen Bank genügend Zeit für seine vielen Interessen jenseits des Finanzwesens. Für die Oper, für Reisen in ferne Länder, und so weiter. Doch nun, am Donnerstagsnachmittag, muss der gelernte Jurist schon zum dritten Mal im Münchner Landgericht erscheinen und darauf warten, ob das gegen ihn anberaumte Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs endlich beginnt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Breuer vor, er habe in einem vom (inzwischen verstorbenen) Medienunternehmer Leo Kirch angestrengten Prozess gegen die Deutsche Bank die Unwahrheit gesagt. (Foto: REUTERS)

Beim ersten Termin im August war die Verhandlung wegen einer Justizpanne geplatzt. Kurz vor dem zweiten Anlauf am Donnerstagmorgen legt sich die Verteidigung quer. Breuers Anwälte Sven Thomas und Norbert Scharf reichen einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der Dritten Strafkammer ein, gegen Anton Winkler.

Man kennt sich

Jetzt, am Nachmittag, also der dritte Versuch, und tatsächlich, der Prozess beginnt. Der Befangenheitsantrag ist abgelehnt. Richter Winkler nimmt die Personalien des 74-jährigen Breuer auf, mit der lockeren Bemerkung, man kenne sich schon; und das Geburtsdatum des Angeklagten habe sich seit dem ersten, geplatzten Prozess im August vermutlich nicht geändert. Dann ist Staatsanwältin Christiane Serini mit der Anklageschrift dran.

Serini wirft Breuer vor, er habe in einem vom (inzwischen verstorbenen) Medienunternehmer Leo Kirch angestrengten Prozess gegen die Deutsche Bank die Unwahrheit gesagt. Kirch hatte einst das größte kommerzielle Film- und Fernsehimperium im Land besessen und war 2002 pleite gegangen. Kirch gab Breuer die Schuld daran, weil der sich in einem TV-Interview kritisch über die finanzielle Lage des Medienhändlers geäußert hatte. Kirch war vor seiner Pleite Kreditkunde der Deutschen Bank gewesen, und verlangte hinterher Schadenersatz in Milliardenhöhe.

In dem vom Medienhändler betriebenen Gerichtsverfahren soll Breuer wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe keine tiefergehenden Kenntnisse vom Kirch-Kredit der Deutschen Bank besessen. Das sei versuchter Prozessbetrug, so die Staatsanwaltschaft. An diesem Vorwurf sei nichts dran, entgegnet Breuers Anwalt Thomas.

Auch der von den Verteidigern eingereichte, dann abgelehnte Befangenheitsantrag hatte mit dem Fall Kirch zu tun. Der Vorwurf lautete, das Gericht habe die Prozessakten zwei Mal Kirchs Juristen zugänglich gemacht, ohne die Verteidigung vorher anzuhören. Breuers Anwälte schieben am Ende der Verhandlung eine weitere Rüge hinterher: Angesichts des Prozessumfangs müsse die Kammer mit drei statt zwei Berufsrichtern besetzt sein. Am 2. Dezember soll weiter verhandelt werden, sofern das Verfahren nicht wieder platzt.

© SZ vom 25.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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