Provisionen:EU deckelt  Kosten

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Die Anbieter dürfen beim Abschluss einer neuen Privatrente nur ein Prozent berechnen. Deutschland hat lange blockiert.

Von Herbert Fromme, Köln

Die Europäische Union hat erstmals eine Kostenbegrenzung für ein Angebot in der privaten Altersvorsorge erlassen. Europaparlament, Kommission und Rat einigten sich auf die gesetzlichen Grundlagen für das neue Pan European Pension Product (Pepp). Pepp ist eine in allen EU-Ländern abschließbare Privatrente, die auch problemlos von Land zu Land mitgenommen werden kann. In dem Regulierungstext legen die EU-Gesetzgeber fest, dass Versicherer und andere Anbieter höchstens ein Prozent der angesparten Summe als Kosten pro Jahr berechnen dürfen. Die Regelung soll nach zwei Jahren überprüft werden.

Diesen Kostendeckel hatte das Europäische Parlament auf Initiative der Grünen-Fraktion gegen den Widerstand des Rates durchgesetzt. Ihr finanzpolitischer Sprecher Sven Giegold sieht einen Zusammenhang zur Diskussion in Deutschland über eine Obergrenze für Provisionen in der Lebensversicherung, den Provisionsdeckel. "Die Blockade in Deutschland, wenn es um niedrigere Kosten bei der Altersvorsorge geht, wird von Europa jetzt aufgebrochen", erläutert Giegold. In Deutschland gebe es häufig "unverschämte Gebühren" bei Lebensversicherungen und Investmentfonds. "Zu oft finanziert die private Altersversorgung mit Gebühren von teilweise über 1,5 Prozent der Beiträge einen aufgeblasenen Finanzsektor statt den Wohlstand im Alter."

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lehnt die Begrenzung bei Pepp-Angeboten ab. "Der Kostendeckel von Pepp ist nicht praxistauglich", sagte eine Sprecherin. " Für einen Vertrag mit einem Durchschnittsbeitrag wie bei Riester läge die Kostengrenze im ersten Jahr unter zehn Euro." Damit könne kein Anbieter kostendeckend arbeiten.

Die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Länder sollen die Angebote kontrollieren

Die Brüsseler Entscheidung dürfte sich auf die Diskussion über den Provisionsdeckel direkt auswirken. Die Bundesregierung hat angekündigt, in der Lebensversicherung und in der Restschuldversicherung Obergrenzen für die Provisionen einzuführen. In der privaten Krankenversicherung gibt es bereits einen Deckel. Vor allem Großvertriebe wie die Deutsche Vermögensberatung und einzelne Verbände von Maklern und Vermittlern lehnen die Begrenzung strikt ab. Auch die Versicherungswirtschaft ist offiziell dagegen, hält sich politisch aber zurück.

Zur Höhe der geplanten Obergrenze hat sich das Finanzministerium noch nicht geäußert. Er dürfte aber in der Nähe von 2,5 Prozent des Beitrags liegen. Diese Grenze hatte die Regierung 2014 für die bilanzielle Anrechenbarkeit von Provisionen gezogen. Trotzdem gewähren viele Gesellschaften deutlich höhere Provisionen. Jährlich zahlen die Gesellschaften dafür fast sieben Milliarden Euro aus. Den größten Teil müssen die Kunden zahlen.

Grünen-Politiker Giegold sagte, die Pepp-Regeln seien das Ergebnis eines Kompromisses. Negativ sei, dass nicht die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa in Frankfurt die Angebote kontrollieren soll, sondern die jeweilige Versicherungsaufsicht in den Mitgliedsländern. Allerdings kann Eiopa Pepps, die nicht den Kriterien entsprechen, vom Markt nehmen. Die EU hat auch festgelegt, dass sie in ihrer Kapitalanlagepolitik nachhaltige Faktoren berücksichtigen sollen und Risiken zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung einbeziehen.

© SZ vom 08.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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