Playmobil:Friede hier, Unruhe dort

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Der Rechtsstreit zwischen Management und Betriebsräten ist zunächst abgewendet. Nun interessiert sich die Staatsanwaltschaft für Vorgänge bei Playmobil. Ein Mitarbeiter habe über die Firma Arbeiten an einem Privathaus abgerechnet.

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Im Rechtsstreit zwischen dem Management und einigen Betriebsräten von Playmobil wollen sich alle Beteiligten um eine friedliche Lösung bemühen. Ein für diesen Donnerstag angesetzter Verhandlungstermin vor dem Nürnberger Arbeitsgericht ist deswegen kurzfristig aufgehoben worden. Derweil droht beim umsatzstärksten deutschen Spielwarenhersteller neues juristisches Ungemach: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Im Raum steht der Vorwurf, eine Person aus dem Umfeld des 2015 verstorbenen Firmeninhabers Horst Brandstätter habe Arbeiten an ihrem Privathaus verrichten lassen und über die Firma abgerechnet. So steht es in einer Strafanzeige. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestätigte, "dass wir ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben". Dieses stehe jedoch noch ganz am Anfang. "Wir überprüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht", sagte sie. Die Strafanzeige sei nicht anonym erfolgt. Unklar scheint, wie fundiert die Vorwürfe sind.

Playmobil gehört ebenso wie die Schwesterfirma Lechuza (Pflanzkübel, Gartenmöbel) zur Geobra Brandstätter Stiftung & Co KG. Deren Sprecher sagte der SZ, man wisse nichts von Ermittlungen, "als Unternehmensgruppe geben wir keine Erklärung ab". Beides gelte explizit auch für die in der Anzeige beschuldigte Person. Diese ist heute noch in jenem Konstrukt aus Stiftungen und Gesellschaften tätig, zu dem Playmobil gehört.

Dort gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Management und Betriebsräten der IG Metall. Als einige von ihnen ihre Kollegen mit einem Aushang im Playmobil-Werk Dietenhofen im heißen Sommer 2018 über Arbeitnehmerrechte bei Hitze informierten, eskalierte die Lage. Die Firma zog gegen die betreffenden Betriebsräte vor das Arbeitsgericht. Dort haben sich nun alle Beteiligten auf ein Güterichterverfahren geeinigt. In dieser arbeitsgerichtlichen Form der Mediation soll der Konflikt bereinigt werden.

© SZ vom 08.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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