Patentstreit:Qualcomm verliert gegen Apple

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Das Landgericht München I weist Klagen wegen zweier Patente des US-Chip-Herstellers ab. Es geht um verschiedene iPhone-Funktionen, die im Gebrauch Anwendungen von Qualcomm ähneln.

Von Stephan Handel, München

Der amerikanische Chiphersteller Qualcomm hat vier Gerichtsverfahren gegen Apple verloren. Das Landgericht München wies die Klagen wegen zweier Patente gegen unterschiedliche Apple-Firmen ab. Qualcomm befindet sich mit Apple weltweit in einem Streit um verschiedene angebliche Patentverletzungen.

Bei den vier in München entschiedenen Klagen ging es um die iPhone-Funktion "Siri & Suchen", früher "Spotlight". Diese versetzt den Benutzer in die Lage, zunächst den Kommunikationspartner auszuwählen und dann erst den Kanal, über den dieser kontaktiert werden soll - Telefonie, SMS, Whatsapp, E-Mail. Qualcomm sah dadurch zwei seiner Patente verletzt. Das Gericht entschied jedoch anders. Denn während die infrage stehenden Patente die Benutzung der Funktion aus dem Stand-by-Modus schützen, ist beim iPhone zunächst eine Wischgeste erforderlich, um zur Suchmaske zu kommen, in die dann Nummer oder Name des gewünschten Kontaktes eingegeben werden können. Das verstand das Gericht als etwas anderes als den im Patent beschriebenen Stand-by-Begriff. Daran ändert es laut Urteil auch nichts, dass das Adressbuch des Smartphones im Hintergrund geöffnet sein muss - das Qualcomm-Patent stellt darauf ab, dass das Adressbuch eben nicht gesondert geöffnet werden muss, um die Suchfunktion zu benutzen, sondern dass diese direkt aus dem Stand-by-Modus verfügbar ist. Beim iPhone aber, so das Urteil, müsse der Benutzer durch die Wischgeste erst die Suchmaske öffnen, wodurch man mit dem Smartphone den dem Patent zugrunde liegenden Ruhemodus schon verlassen habe.

Vier weitere Klagen hat das Landgericht noch nicht entschieden, sondern tritt vielmehr erneut in die mündliche Verhandlung ein: Das Europäische Patentamt hat vor einer Woche erklärt, nach vorläufiger Einschätzung könnten die Patente, um die es dabei geht, nicht rechtsbeständig sein. Qualcomm erhält nun die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Im Dezember hatte das Münchner Gericht Apple in einem anderen Verfahren den Verkauf der iPhone-Modellreihen 7, 8 und X in Deutschland verboten und Qualcomm Schadenersatz zugesprochen. Vor dem Landgericht Mannheim hingegen hatte zuletzt Apple gewonnen. Andere Verfahren laufen in China, Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Apple wirft Qualcomm zu hohe Lizenzgebühren vor und rüstet inzwischen viele Smartphones mit Intel-Chips aus.

© SZ vom 01.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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