Öffentlicher Dienst:Zusatzrente auf der Kippe

Öffentlich Bedienstete haben bei der Altersvorsorge garantierte Rentenansprüche verloren. Experten halten dies für ungerecht. Nun entscheidet das Verfassungsgericht.

Thomas Öchsner

Wenn die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in diesem Jahr über neue Tarife verhandeln, geht es nicht nur um die Gehälter. Schon in dieser Woche werden Bund, Länder, Kommunen und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi über die Zusatzrente für die öffentlich Bediensteten reden.

Öffentlicher Dienst: Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung in Köln säubert die Stufen vor dem Dom: Seine Altersvorsorge steht vor Gericht.

Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung in Köln säubert die Stufen vor dem Dom: Seine Altersvorsorge steht vor Gericht.

(Foto: Foto: ddp)

Es geht dabei für knapp fünf Millionen Versicherte um viel Geld - und um die Frage, ob die Tarifparteien bei der Neuregelung für die Zusatzversorgung nach der Devise vorgegangen sind: "Den Kleinen nimmt man, den Großen gibt man noch mehr."

Dabei reden auch die Gerichte mit. Das Bundesverfassungsgericht hat nun nach Informationen der SZ sogar eine Verfassungsbeschwerde eines Verwaltungsangestellten angenommen, der sich um einen Teil seiner Zusatzrente betrogen fühlt.

Noch nie hat ein Altersvorsorge-Tarifvertrag eine solche Protestwelle ausgelöst: Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) reichten etwa 220.000 Pflichtversicherte Beschwerden ein. Etwa 2000 haben vor Gericht geklagt, und mehr als 200 Revisionsklagen waren beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.

Stark geschrumpft

Ein Machtwort hat der BGH aber inzwischen gesprochen: Im November 2007 forderte er die Tarifparteien auf, die Rentenansprüche neu zu regeln, zumindest für die Pflichtversicherten, die am 1. Januar 2002 noch nicht 55 Jahre alt waren. Die Richter beanstandeten, dass durch den Systemwechsel für die Altersversorgung zum Beginn des Jahres 2002 Mitarbeiter mit einer langen Ausbildungszeit benachteiligt werden.

Ob Krankenschwester oder Busfahrer, Hausmeister oder Friedhofsgärtner - wer bei einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungskasse oder eben bei der VBL Mitglied ist, war bis Ende 2001 relativ gut versorgt.

Die Zusatzrente der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst ergänzte ihre gesetzliche Rente so, dass sie je nach Dienstzeit im Ruhestand bis zu 92 Prozent ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Jahre im Job bekamen - vor Abzug der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Da aber die Gefahr bestand, dass das Niveau der gesetzlichen Renten immer weiter sinkt und die Versorgungsanstalten zunehmend mehr Geld zuschießen müßten, wären die Kosten langfristig nicht mehr zu tragen gewesen.

Die neue, seit 2002 geltende Betriebsrente im öffentlichen Dienst ist deshalb von der gesetzlichen Rente abgekoppelt. Sie hängt nur noch von Alter und Verdienst ab. Unterm Strich ist die Zusatzrente für die öffentlich Bediensteten deshalb stark geschrumpft.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum der Fachautor und Mathematiker Werner Siepe von einer "Rentenfalle im öffentlichen Dienst" spricht.

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