NRW-Filmstiftung klagt gegen Emmerich:Ärger für schwäbisches Spielbergle

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Die NRW-Filmstiftung will Geld von Hollywood-Regisseur Roland Emmerich. Er soll ein Darlehen von 1,84 Millionen Euro für den Film "13th Floor" zurückzahlen.

Klaus Ott

Als Produzent von Kriminalgeschichten ist Roland Emmerich, 51, bislang nicht aufgefallen. Der Schwabe, der in München an der Hochschule für Fernsehen und Film studierte und schließlich in Hollywood Karriere machte, schaffte mit Science-Fiction-Filmen den Durchbruch.

Das Spektakel Independence Day (1996), eines der erfolgreichsten Kinowerke aller Zeiten, spielte mehrere hundert Millionen Dollar ein. Anschließend brachte Emmerich, der manchmal ,,schwäbisches Spielbergle'' genannt wird, eine moderne Monster-Version von Godzilla auf die Leinwand (1998).

Er widmete sich der amerikanischen Revolution im Jahre 1776 (Der Patriot/2000) und drehte zwischendurch 13th Floor mit Armin Mueller-Stahl in der Hauptrolle, der sich auf eine Zeitreise begibt. 13thFloor war allerdings kein Hit an den Kinokassen, der Film, 1999 entstanden, endete mit einem Verlust.

Inzwischen ist 13th Floor auch noch daran schuld, dass sich der mal als Regisseur, mal als Produzent, mal als Drehbuchautor tätige Emmerich selbst auf eine Zeitreise zurück in die neunziger Jahre und in ein für ihn weitgehend fremdes Genre begeben muss.

Die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen verlangt ein 1998 gewährtes Förderdarlehen in Höhe von 1,84 Millionen Euro zurück, zuzüglich Zinsen. Sinn und Zweck des Darlehens war es, dass Teile des Films in NRW entstehen.

Beim Landgericht Düsseldorf hat die Filmstiftung gegen die von Emmerich betriebene und geleitete Produktionsfirma Centropolis Streamline mit Sitz in Beverly Hills mit Erfolg geklagt. Nun beschäftigt der Wirtschaftskrimi, in dem sogar Detektive zum Einsatz gekommen sein sollen, das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort hat Emmerichs Firma Berufung eingelegt. Auch die vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Westdeutschen Rundfunk, dem ZDF und von RTL getragene Filmstiftung, die Kinoproduktionen an Rhein und Ruhr mit öffentlichen Mitteln fördert, bleibt hart.

Detektive im Einsatz

Die Filmstiftung NRW wirft der Centropolis Streamline vor, ihre Verwertungserlöse bei 13th Floor unvollständig angegeben zu haben; Emmerichs Firmen weigerten sich, das Darlehen vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen. ,,So kann man mit öffentlichen Geld nicht umgehen'', sagt Stiftungschef Michael Schmidt-Ospach. ,,Wir sind kein zahnloser Tiger, der alles mit sich machen lässt.''

Die von der Stiftung mit der Rückforderung beauftragten Anwälte hätten in den USA sogar Detektive anheuern müssen, um zu klären, gegen welche Firma von Emmerich man vorgehen könne, schildert Schmidt-Ospach und findet: ,,Filmförderung ist keine Sache, bei der man fünf gerade sein lasse kann.''

Die Anwälte von Centropolis widersprechen der Filmstiftung; der Sachverhalt sei ,,ganz einfach und leicht erklärt'': Emmerichs Firma habe der Stiftung alle Erlöse genannt, da sei nichts verschwiegen worden. Laut Vertrag müsse das Geld nur zurückgezahlt werden müsse, falls bei 13th Floor ein Gewinn angefallen sei. Tatsächlich sei - trotz Einnahmen in Millionenhöhe aus Verträgen mit der Kinowelt und der Ufa über den Vertrieb des Filmes - aber ein Verlust entstanden, der im Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit sieben Millionen Euro angeben wird.

Das Gericht habe dann aber, so die Anwälte, ,,fälschlicherweise'' nur darauf abgestellt, ob Erlöse erzielt worden seien, mit denen Centropolis nun die Filmstiftung auszahlen müsse. In ,,Unkenntnis'' der Gepflogenheiten in der Filmwirtschaft und bei Förderdarlehen habe das Landgericht dann gegen die Centropolis entschieden.

Sprachliche Irrtümer

Nach Darstellung der Filmstiftung soll der Sachverhalt etwas komplizierter sein. Es komme nicht darauf an, ob Centropolis Gewinn gemacht habe. Im Vertrag sei geregelt, dass die Verwertungserlöse dazu genutzt werden müssten, das Darlehen zu begleichen; ganz egal, ob insgesamt ein Plus oder Minus anfalle.

Beim Landgericht Düsseldorf trug die Stiftung vor, die Centropolis habe einen ,,unvollständigen Verwertungsbericht'' eingereicht. Die Millionenerlöse aus Verwertungs-Verträgen mit der Kinowelt und der Ufa seien fälschlicherweise als ,,Eigenmittel'' bei der Produktion von 13th Floor bezeichnet worden. Erst durch hartnäckige Nachforschungen sei es der Stiftung gelungen, sich die Verwertungs-Verträge zu verschaffen und den wahren Hintergrund zu ermitteln, so die Filmstiftung.

Die Anwälte der Centropolis sprechen von einem ,,sprachlichen Irrtum'' ihres Mandanten. Die Einnahmen aus den Abkommen mit der Kinowelt und der Ufa seien beim Ausfüllen eines Formulars versehentlich als ,,Eigenmittel'' bezeichnet worden. Darauf komme es aber gar nicht an, weil trotz dieser Einnahmen ein Verlust angefallen sei.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Filmstiftung Recht. Der Vertrag verpflichte die Centropolis, mit ihren Vertriebserlösen die 1,84 Millionen Euro zurückzuzahlen. Da es sich bei diesen Mitteln ,,um Steuergelder handelt'', sei eine andere Auffassung nicht gerechtfertigt. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden.

© SZ vom 15.1.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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