NFC:EuGH stärkt Verbraucher bei Bankkarten-Verlust

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion hat der Europäische Gerichtshof die Verbraucher in der EU gestärkt. Nach einem Urteil trägt der Kunde nicht das Risiko für Zahlungen, die vorgenommen werden, nachdem er das Abhandenkommen einer Karte bei der Bank gemeldet hat. Diese könne nicht einfach behaupten, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) für das kontaktlose Zahlen zu sperren. Banken verlangen in der Regel beim kontaktlosen Bezahlen mit NFC-Karten oder einem Smartphone bei Beträgen bis zu 25 Euro keine Eingabe eines PIN-Codes. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in der Corona-Krise dieses Limit auf 50 Euro hochgesetzt. Hintergrund ist eine Klage gegen die AGB für NFC-Karten der Denizbank. Darin schließt die Bank unter anderem ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen aus. Zudem weist sie darauf hin, dass der Kontoinhaber beim Verlust der Karte das Risiko eines NFC-Missbrauchs trägt sowie die Sperrung dieser Funktion beim Verlust der Karte nicht möglich sei.

© SZ vom 12.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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