Neues Anti-Abzocke-Gesetz:Also doch Verbraucherschutz

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Abmahnungen konnten bisher ziemlich teuer werden, das könnte sich nun ändern (Foto: dpa)

Ein Tag bleibt noch Zeit, und den nutzt der Bundesrat: Er verabschiedet das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch vor der Bundestagswahl. Endlich könnten lästige Telefonwerbung, betrügerische Inkassofirmen und überzogene Abmahnungen weniger werden.

Von Daniela Kuhr

Buchstäblich in letzter Sekunde gelingt es Schwarz-Gelb nun doch noch, Verbraucher künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet zu schützen. Der Bundesrat ließ am Freitag ohne Aussprache das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz passieren. Im Justizministerium hatte man bis zuletzt befürchtet, die Länderkammer würde den Vermittlungsausschuss anrufen - und das Gesetz damit letztlich verhindern.

Die neuen Vorschriften sollen drei Probleme bekämpfen. Zum einen: die unerwünschte Telefonwerbung. Verboten ist sie zwar schon lange, doch klagen Verbraucher noch immer über solche Anrufe. Erst recht, wenn ihnen anschließend eine Rechnung ins Haus flattert, weil sie angeblich im Lauf des Gesprächs einen Vertrag geschlossen hätten, wie das vor allem bei Gewinnspielen häufiger vorkommt. Verträge über Gewinnspiel-Dienste sollen daher künftig nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich - per Fax oder per E-Mail - geschlossen wurden. Zudem darf die Bundesnetzagentur gegen die unerlaubt anrufenden Firmen künftig ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen, bislang waren es maximal 50.000 Euro.

Forderungen, die gar nicht existieren

Das zweite Problem, das angegangen wird, sind die zweifelhaften Methoden von Inkasso-Unternehmen. Verbraucherschützer haben festgestellt, dass einige von ihnen immer wieder versuchen, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existieren. Häufig stecken dahinter untergeschobene Verträge, die der Verbraucher am Telefon oder im Internet abgeschlossen haben soll. Da aber ein Vertrag, von dem man gar nicht merkt, dass man ihn abschließt, auch nicht wirksam ist, haben die Inkassofirmen kein Recht, solche Forderungen einzutreiben.

Um ihnen das zu erschweren, müssen sie künftig in ihren Anschreiben neben dem Auftraggeber auch den Forderungsgrund sowie das Datum des Vertragsabschlusses nennen. "Bislang waren die Zahlungsaufforderungen zum Teil so unklar formuliert, dass der Verbraucher gar nicht überprüfen konnte, um welche Forderung es genau geht und ob sie berechtigt ist", sagt Lina Ehrig, Rechtsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Viele haben dann aus Verunsicherung einfach schnell bezahlt." Künftig muss auch immer der ursprüngliche Vertragspartner genannt werden. Das ist deshalb wichtig, weil es häufig vorkommt, dass eine Forderung an Dritte abgetreten wird und in der Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens dann der ursprüngliche Gläubiger gar nicht mehr auftaucht. "Das hat es den Verbrauchern zusätzlich erschwert zu überprüfen, ob hier zu Recht Geld verlangt wird oder nicht", sagt Ehrig. Sie bedauert allerdings, "dass die neuen Informationspflichten erst von Mitte 2014 an gelten".

Und schließlich soll das Gesetz auch gegen überzogene Abmahnungen helfen. Für einige Anwälte ist es nämlich zu einem lukrativen Geschäft geworden, massenhaft Internetnutzer abzumahnen, die beispielsweise auf Tauschbörsen unerlaubt Musikstücke oder Videos ins Netz stellen oder runterladen. Derartige Urheberrechtsverletzungen lassen sich längst ohne jeden Aufwand mit moderner Software ermitteln. Dennoch verlangen die Anwälte zum Teil sehr hohe Gebühren, die sie dem Abgemahnten in Rechnung stellen.

Künftig dürfen sie von privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro verlangen. "Das ist auf jeden Fall mal ein Fortschritt", sagt Ehrig. Allerdings erlaubt das Gesetz Ausnahmen: Wenn die geringe Gebühr nach den "besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist", dürfen die Anwälte auch mehr verlangen.

Nicht mehr nur ein Gericht

"Das schafft völlig unnötig neue Rechtsunsicherheit", sagt Ehrig. "Ich fürchte, einige Anwälte werden versuchen, dieses Hintertürchen zu nutzen." Gut sei dagegen, dass die Anwälte künftig nicht mehr frei entscheiden dürfen, vor welchem Gericht sie ihre Klage einreichen. "Sie haben natürlich immer Gerichte gewählt, die ihnen wohlgesinnt sind", sagt Ehrig. Künftig müsse die Klage am Wohnort des Verbrauchers eingereicht werden, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. "Das wird endlich dazu führen, dass es nicht immer das gleiche Gericht ist, das solche Fälle aburteilt."

Alles in allem begrüßt Ehrig, dass das Gesetz nun verabschiedet wird. "Auch wenn wir uns an der ein oder anderen Stelle weitergehende Vorschriften gewünscht hätten." Beispielsweise hätte sie es besser gefunden, wenn nicht nur Gewinnspielverträge, sondern alle Verträge, die auf einem unerlaubten Telefonanruf beruhen, erst dann wirksam wären, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Insgesamt aber sei das Gesetz "immerhin mal ein Anfang", sagt sie. "Wir werden nun sehen müssen, ob sich die neuen Vorschriften bewähren. Wenn nicht, werden wir natürlich Nachbesserung verlangen."

© SZ vom 20.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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