Nachhaltige Finanzierungen:Konflikt um grüne Standards

Bergedorfer Windpark

Ist Windenergie grundsätzlich gut, oder schädigt sie auch die natürlichen Lebensräume? Investoren brauchen klare Vorgaben, doch die sind nicht immer leicht zu definieren.

(Foto: Axel Heimken/dpa)

Um mehr privates Kapital zu locken, sollen einheitliche EU-Regeln kommen. Bald entscheidet sich, wie streng sie werden.

Von Jan Willmroth und Nils Wischmeyer, Frankfurt

Wenn das Personaltableau steht und die neuen EU-Kommissare ihre Posten bezogen haben, geht das Ringen wieder los. Der Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen steht zur Debatte, und damit die Frage, wie streng das Regelwerk für grüne Investments werden soll. Vor zwei Jahren hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mit großen Zahlen argumentiert: Allein, um die Emissionsziele der EU bis 2030 zu erreichen, seien zusätzliche Investitionen von 180 Milliarden Euro pro Jahr notwendig, so Juncker damals. Ohne mehr private Investitionen wäre das nicht zu stemmen. Und um die zu erleichtern, soll eine einheitliche Definition von "nachhaltig" her.

Die Kommission will per Verordnung neue Leitlinien für Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter etablieren, sie will den Markt für nachhaltige Investments transparenter machen und den Aufsichtsbehörden neue Befugnisse erteilen. Schon im Frühjahr 2018 hatte die Kommission dazu ihre Vorschläge präsentiert. Erstmals sollte allgemein festgelegt werden, unter welchen Gesichtspunkten eine Investition als ökologisch nachhaltig gelten darf. Weil die Zeit in Sachen Klimawandel besonders drängt, liegt der Fokus zuerst auf ökologischen Aspekten. Andere Umweltthemen und rein soziale Aspekte sollen später geregelt werden.

Die meisten Mitgliedsstaaten wollen keine strengen Regeln

Noch immer sind sich Kommission, Ministerrat und EU-Parlament in zentralen Punkten uneins. Eine Expertengruppe der Kommission hat im Juni einen "technischen Bericht" zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsbereiche vorgelegt. Mit dem Ziel einer einheitlichen sogenannten "Taxonomie" haben die Experten darin unter anderem sechs positive Umweltziele definiert und daneben 67 Aktivitäten, die stark zum Klimawandel beitragen. Ziel ist ein Rahmenwerk, das nachhaltiges Wachstum im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ermöglicht.

Ein Beispiel zeigt, wie knifflig das sein kann. Denn es geht etwa darum zu definieren, welche Art von Strom als nachhaltig gilt und welche nicht. Soll die klimafreundliche Kernenergie begünstigt werden, oder wegen ihrer ansonsten hohen Umweltrisiken gerade nicht? Ist Wasserkraft grundsätzlich gut, oder steht sie zu oft im Widerspruch zum Erhalt natürlicher Lebensräume und Schutzgebiete?

Unsicher ist auch, wie viel sich mit den Vorgaben wirklich ändert. Mit ihrem Wunsch nach strengen Verpflichtungen scheitert die Kommission wohl an den Mitgliedstaaten, wie Dokumente belegen, die der SZ vorliegen. Demnach will unter anderem die Bundesregierung die Klassifizierung nicht verpflichtend einführen. Das bestätigt das federführende Bundesfinanzministerium: "Die Bundesregierung erachtet freiwillige Standards zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich als besser geeignet", heißt es dort. Die Taxonomie sei ein Novum, es müsse erst am Markt getestet werden, wie sie sich auswirke. Nach derzeitigem Stand müssten Firmen, die das EU-Öko-Label für ihre Produkte erhalten wollen, ihre Investments gemäß der Taxonomie offenlegen. Bei Produkten, die nicht als "umweltmäßig nachhaltig" gelten, besteht laut aktuellem Ratsentwurf "keine Verpflichtung", darzulegen, inwieweit sie den Vorgaben der Taxonomie entsprechen. Damit, so kritisiert unter anderem das Forum Nachhaltige Geldanlagen, würde man zwar die grüne Nische regulieren, nicht aber den Massenmarkt.

Experten der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) beklagen zudem, dass Unternehmen ihre Daten zur Taxonomie nur freiwillig veröffentlichen sollen. Das führe zu einer "schwerwiegenden Asymmetrie". Denn um genau über die Auswirkungen ihrer Investments Bescheid zu wissen, brauchen Investoren zuerst verlässliche Daten.

Laut Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft soll die EU-Kommission nun bis Juli 2022 berichten, ob die Regulierung funktioniert und wie sie sich auf Kapitalflüsse auswirkt. Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im EU-Parlament, gehen die Pläne nicht weit genug. "Der Ministerrat bremst mit der Klassifizierung nachhaltiger Anlagen ein weiteres europäisches Zukunftsprojekt aus", sagt er. Der aktuelle Entwurf öffne "Greenwashing" Tür und Tor. Noch kann sich am Entwurf viel ändern. Zunächst muss der Ministerrat eine Position finden. Danach wird die Verordnung erneut zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament diskutiert, und erst später entscheidet sich, inwiefern die Taxonomie erweitert werden soll, etwa auf ethische Standards wie die Rücksicht auf Menschenrechte. Auch dabei gilt: Je strenger die Kriterien, desto weniger Unternehmen können sie erfüllen. Die Mitgliedstaaten arbeiten vorerst darauf hin, lieber nicht zu streng zu sein.

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