Megaupload:Kim Schmitz wehrt sich gegen Vorwürfe

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Megaupload-Gründer Kim Schmitz geht in die Offensive. In einem Interview versucht er die Anschuldigung der US-Staatswaltschaft zu entkräften: Die Filmindustrie habe über Kooperationen verhandelt, zudem fänden sich unter den Megaupload-Nutzern mehr als 16.000 Staatsbedienstete.

Am vergangenen Freitag konnte Kim "Dotcom" Schmitz noch die Geburt seiner Zwillingstöchter erleben, nun widmet der umstrittene Megaupload-Gründer sich wieder dem Geschäft. In einem ausführlichen Interview mit der Webseite Torrentfreak nimmt Schmitz, dessen Untersuchungshaft gegen Kaution in Hausarrest umgewandelt worden ist, erstmals zu den Vorwürfen gegen ihn und seine Firma Stellung.

Megaupload-Gründer Kim Schmitz: "Das ist alles was sie haben? Einen einziges Lied?" (Foto: dpa)

Schmitz war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt. Die USA werfen dem Deutschen Urheberrechtsverletzungen mit einem Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung.

Schmitz reagierte nun seinerseits mit detaillierten Antworten auf die Anschuldigungen:

[] Zum Vorwurf, er habe selber Songs bei Megaupload hochgeladen, erklärte er, es habe sich um einen Test gehandelt, um 2006 das Upload-System vor dem Start auszuprobieren. Der Link sei niemals öffentlich gewesen, zudem habe er den MP3-Song des US-Rappers vorher gekauft. "Laut Justizministerium bin ich ein Urheberrechtsverletzer, und das ist alles was sie haben? Ein einziges Lied?"

[] Die Anschuldigung, man habe dem US-Filmstudio Warner Bros. nicht erlaubt, die Zahl der Löschungen auf mehr als 5000 pro Tag zu erhöhen, sei ebenfalls nicht haltbar. Einige Tage nach der in der Anklage zitierten Konversation habe Warner Bros. das Recht auf 100.000 Löschungen pro Tag erhalten - obwohl Megaupload zur Einräumung solcher Rechte nicht verpflichtet gewesen sein. Insgesamt habe Warner fast zwei Millionen Links gelöscht, mehr als jeder andere Urheber. Zum vergleich: Disney entfernte knapp 128.000 Links, die Recording Industry Association of America (RIAA) 17.000, Sony 3.000.

[] Die US-Staatsanwaltschaft beschuldigt Megaupload, nur die Links, nicht aber die Dateien gelöscht zu haben. Dies sei jedoch Schmitz zufolge im US-Urheberrechtsgesetz, dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nicht vorgesehen, weil sich daraus rechtliche Probleme ergeben würden.

[] Schmitz ließ Torrentfreak auch einige E-Mail-Konversationen mit Vertretern von Unternehmen wie Disney, Warner Bros. oder Fox zukommen. Darin ist von möglichen Partnerschaften die Rede. Ein Vertreter von Warner Bros. wird wie folgt zitiert: "Wir würden unsere Inhalte gerne auf einmal hochladen, anstatt jedes Videos einzeln." Allerdings bezieht sich die Aussage offenbar nicht auf komplette Filme, sondern auf Trailer.

[] Auch über mögliche politische Hintergründe spekuliert Schmitz fleißig. Megaupload sei ein "Bauernopfer", damit Obama für seine Wiederwahl Unterstützung von der mächtigen US-Filmindustrie erhalte. "Wenn ich ein republikanischer Kandidat wäre, würde ich das untersuchen", schlägt Schmitz vor.

[] Dass nicht zuletzt Staatsbedienstete Megaupload fleißig nutzten, will Schmitz mit Hilfe von Statistiken beweisen. Insgesamt seien 1048 Megaupload-Konten mit Mail-Adressen von Behörden wie FBI, Nasa, Senatsabgeordneten oder US-Finanzministerium registriert worden, 344 Nutzer zahlten für eine Premium-Mitgliedschaft sogar Geld. Über E-Mail-Adressen der amerikanischen Streitkräfte meldeten sich sogar 15.634 Menschen an, 10.223 davon zahlten für schnellere Downloads sogar Geld. Diese Mitgliedergruppe habe insgesamt 340.983 Dateien hochgeladen.

Schmitz' Aussagen lassen allerdings einige Fragen offen. Unklar ist beispielsweise, um welche Formen von Kooperationen es sich handelte, wie weit die Gespräche kamen und ob Megaupload überhaupt Interesse daran hatte, die Filmindustrie mit ins Boot zu holen. Schmitz' Interpretation des DMCA im Bezug auf Filehoster ist rechtlich bislang nicht geklärt - hier könnte ein Urteil im Megaupload-Prozess durchaus Grundsatzcharakter haben.

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