Markenrechtsstreit:Metro ungleich Metrobus

Höchstrichterlicher Beschluss: Die öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg, Berlin und München dürfen weiterhin "Metrobus" heißen. Eine Verwechslungsgefahr mit der Reisesparte des Handelskonzerns Metro bestehe nicht.

Der Handelskonzern Metro hat seinen juristischen Kampf gegen den Metrobus endgültig verloren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg, Berlin und München weiter den Namen Metrobus führen können. Eine Verwechslungsgefahr mit der Reiseunternehmenssparte Metrorapid bestehe nicht.

Der Linienfahrplan eines Metrobusses in Berlin: Keine Aufspaltung in die Bestandteile "Metro" und "Bus". (Foto: Foto: ddp)

Nachdem die Verkehrsbetriebe der drei Großstädte sich den Markennamen Metrobus hatten eintragen lassen, klagte der Handelskonzern wegen Verletzung des Markenrechts und des Konzernrechts.

Keine gedankliche Verbindung

Wie bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg entschied nun auch der BGH in letzter Instanz, dass das Publikum die Bezeichnung Metrobus nicht in die Bestandteile Metro und Bus aufspalte und deshalb auch keine gedankliche Verbindung zwischen der Bezeichnung einer Buslinie und der Metro-Unternehmensgruppe herstelle.

© sueddeutsche.de/dpa/pak/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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