Markenrechte:Waffeln für alle

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Mehr als ein Jahrzehnt haben der Lebensmittelkonzern Mondelez und sein Konkurrent Nestlé vor Gericht gestritten - über die Form einer Schokowaffel. Nun urteilt der EuGH: Nicht jede vierteilige Waffel muss ein "KitKat" sein.

Von Angelika Slavik, Luxemburg/Hamburg

Mehr als sechs Jahrzehnte existierten sie friedlich nebeneinander: Die Schokowaffel "KitKat", erstmals 1935 in England als "Rowntree's Chocolate Crisp" zu kaufen, und "Kvikk Lunsj" (ausgesprochen in etwa "Quick Lunch", also schnelles Mittagessen) - eine Waffel, die 1937 in Norwegen auf den Markt kam. Beide Produkte bestehen aus einem Block mit vier Teilen: innen Waffel, außen Schokolade, fertig. Keine komplizierte Sache, aber beachtliche Absatzzahlen. Dann aber, im Jahr 2002, wollte der heutige "KitKat"-Eigentümer Nestlé die spezielle Form der Waffel markenrechtlich schützen lassen. Und damit begann ein Rechtsstreit, der nun an diesem Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) seinen vorläufigen Höhepunkt fand.

Nestlé hatte argumentiert, die Form sei in Europa so bekannt, dass Konsumenten eine viergeteilte Waffel sofort mit "KitKat" assoziierten. "Kvikk Lunsj" allerdings gehört heute zum Lebensmittelkonzern Mondelez (Kraft Foods) - und der wollte das Manöver des Konkurrenten nicht hinnehmen. Denn immerhin verkauft er von "Kvikk Lunsj" 50 Millionen Tafeln im Jahr, vorrangig in den skandinavischen Ländern. Der Waffelkampf nahm da also seinen Anfang, und nach vier Jahren Rechtsstreit schien Nestlé gewonnen zu haben: Das EU-Amt für geistiges Eigentum (Euipo) trug die vierteilige Waffel als Unionsmarke ein und befand damit: Sie besitze europaweite Unterscheidungskraft.

Mondelez aber wehrte sich, reichte Klage ein, und im Dezember 2016 befanden die Richter schließlich, es fehle der Beweis, dass die Form von Verbrauchern in allen europäischen Ländern als eigene Marke erkannt werde. Dass in Deutschland und Frankreich die Verbraucher die Waffel sofort als "KitKat" identifizieren, reiche nicht aus. Denn in Belgien, Griechenland, Irland oder Portugal sei die Lage anders.

Es folgte: Der Kampf um die Waffel, dritter Akt. Nestlé und die Euipo beschwerten sich über die Nachweispflicht in jedem einzelnen Land. Am Mittwoch nun wies der EuGH diesen Einspruch zurück: Die Euipo müsse den Fall neu beurteilen. Die hohe Bekanntheit in nur einigen Ländern nachzuweisen sei nicht genug. "KitKat" muss also weiter um den Markenschutz bangen. Horrende Gerichtskosten in einem mehr als zehn Jahre andauernden Streit zwischen zwei multinationalen Konzernen, und das für nichts? Kann Nestlé keine neuen Belege vorbringen, gibt's wohl bald vierteilige Waffeln für alle und von allen. Denn fällt der Schutz, könnten nicht nur andere große Süßwarenkonzerne vierteilige Schokowaffeln produzieren, auch die Handelsketten selbst könnten vergleichbare Produkte in das Sortiment ihrer Eigenmarken aufnehmen und zu einem günstigeren Preis anbieten.

© SZ vom 26.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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