Lieferkettengesetz:Industrie spielt auf Zeit

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Eine schnelle Umsetzung des Lieferkettengesetzes stockt. Die großen Wirtschaftsverbände wünschen sich, dass die Bundesregierung den Unternehmen bei der zweiten Befragung bis zum Jahresende Zeit lässt.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Die zügige Umsetzung für ein Lieferkettengesetz für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, so wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller planen, gerät ins Stocken. Die großen Wirtschaftsverbände wünschen sich, dass die Bundesregierung den Unternehmen bei der zweiten Befragung bis zum Jahresende Zeit lässt. Sie sprechen sich "nachdrücklich gegen die Pläne aus, wonach die zweite Befragungsrunde schon im ersten Quartal gestartet und bereits im Juni 2020 die Schlussergebnisse vorlegen sollen", heißt es in einer Stellungnahme von BDA, BDI, DIHK und HDI an die AG Menschenrechte der Bundesregierung. Über das weitere Vorgehen gibt es in der Bundesregierung dem Vernehmen nach Uneinigkeit.

Im Dezember hatten die Minister Müller und Heil die Auswertung der ersten Runde einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Umfrage präsentiert, von der maßgeblich abhängt, ob Unternehmen freiwillig oder verbindlich für menschenrechtliche Sorgfalt in ihren Lieferketten Sorge tragen müssen. Von den 464, die antworteten, erfüllten nur rund 20 Prozent nach Selbsteinschätzung die Vorgaben. "Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel, wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen", hatte Gerd Müller das Ergebnis kommentiert und gemeinsam mit Heil eine Vorlage der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz bis zum Sommer 2020 angekündigt. Der DGB sowie die NGOs Transparency International, Venro und das Forum für Menschenrechte befürchten eine methodische Veränderung der Befragungsmethode: "Eine weitere Verwässerung würde zurecht als klare Manipulation gewertet werden", heißt es in einer Stellungnahme. Außerdem fordern sie ein Entscheidung der Bundesregierung bis zum Sommer.

Die Vereinten Nationen hatten 2011 mit den "Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" eine Strategie verabschiedet, die zwar weiter die Hauptverantwortung bei der Umsetzung von Menschenrechten bei Staaten sieht, aber Unternehmen mit in die Verantwortung nimmt. Wie diese Prinzipien umgesetzt werden, ist dann am Ende Sache jedes einzelnen Landes. Deutschland setzte im Jahr 2016 auf das Prinzip Freiwilligkeit.

© SZ vom 14.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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