Im Streit um die Lieferung von Gasturbinen auf die Krim hat das russische Staatsunternehmen Technopromexport beantragt, mehrere Punkte im Vertrag mit Siemens für nichtig zu erklären. Die Klauseln verletzten unter anderem die Souveränität des russischen Staates und elementare Bedürfnisse seiner Bürger, heißt es in dem Antrag, über den die Wirtschaftszeitung RBC am Mittwoch unter Berufung auf Beteiligte berichtet.
Das in Sankt Petersburg ansässige Unternehmen Siemens Gas Turbines Technologies (SGTT), das zu 65 Prozent dem Münchner Konzern gehört, hatte im März 2015 einen Vertrag mit Technopromexport über die Lieferung von Gasturbinen für ein Elektrizitätswerk im Gebiet Krasnodar geschlossen. In einer sogenannten "Endverbleibsklausel" wurde festgehalten, dass die Turbinen für ein neues Elektrizitätswerk in Taman bestimmt seien. Der Ort liegt an der Schwarzmeerküste auf dem russischen Festland nur wenige Seemeilen von der Krim entfernt. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass der erzeugte Strom nur in das Netz auf dem Festland eingespeist werden darf, um eine Versorgung der Krim etwa über Unterseekabel auszuschließen. Der Hersteller SGTT wurde von allen Forderungen befreit, die gegen internationale Sanktionen verstoßen würden.
Dass ein russisches Unternehmen verpflichtet werde, die Sanktionen der Europäischen Union zu berücksichtigen, verstoße gegen die Souveränität der Russischen Föderation, argumentiert Technopromexport. Die Firma ist eine Tochter des Staatskonzerns Rostec. Das Verbot, die Turbinen auf der Krim zu installieren, verstoße darüber hinaus gegen das Prinzip des einheitlichen Wirtschaftsraums, das in der Verfassung des Landes verankert sei.
Seit der Annexion im März 2014 betrachtet Moskau die Halbinsel Krim als Teil des eigenen Staatsgebiets. Die Sanktionen, die die EU nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel durch Russland verhängte, verbieten insbesondere die Lieferung von Technologie für den Energiesektor auf der Krim. Sie wurde bisher über das ukrainische Festland versorgt.
Schließlich seien Vereinbarungen nichtig, wenn sie gegen öffentliches Interesse verstießen, lautet das dritte Argument. Dieses Interesse sei im Anspruch der Krim-Bewohner auf zuverlässige Stromversorgung gegeben.
Russische und internationale Medien hatten immer wieder über Pläne berichtet, die Turbinen auf der Krim einzusetzen. Dort gingen die Bauarbeiten für zwei Kraftwerke voran, während in Taman noch unberührter Acker war. Dennoch lieferte Siemens die Turbinen im vergangenen Jahr an Technopromexport aus. Als die Anlagen im Juli dieses Jahres tatsächlich auf der Krim auftauchten, erklärte die Konzernführung in München, Siemens sei betrogen worden und forderte vor einem Moskauer Gericht die Rückgabe. Dass sie damit Erfolg haben wird, ist ebenso offen wie die Frage, ob die Turbinen ohne die Hilfe von Siemens-Spezialisten in Gang gebracht werden können.
Präsident Wladimir Putin hatte der Bundesregierung persönlich versichert, der Vertrag werde eingehalten. Von einer Verletzung der russischen Souveränität war da noch nicht die Rede.