Kommentar:Schneller geht's nimmer

Der Angeklagte Peter Hartz will den Prozess gegen ihn mit einem Geständnis abkürzen. Ganz offensichtlich will er nicht am Pranger stehen.

Hans Leyendecker

Droht ein Gerichtsverfahren, zu umfangreich und zu schwierig zu werden, bemüht sich die Strafjustiz um Vereinfachung. Die Beteiligten sprechen sich ab, das Ergebnis nennt man Deal.

Und gedealt wird häufig in komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren. Einen ungewöhnlichen Weg haben nun die Beteiligten im Untreue-Prozess des Peter Hartz geplant.

Nur zwei Tage sind für die Bewältigung des Stoffes angesetzt, der immerhin 17 Aktenordner füllt. Nach dem Prolog, der Verlesung des Anklagesatzes und den Fragen zur Person, könnte die Erklärung der Vorsitzenden Richterin folgen, dass zur Abkürzung des Verfahrens alles Weitere im Selbstleseverfahren geschieht.

Kein Wort mehr über die berüchtigten Lustreisen

Soll heißen: Was das Gericht schon kennt, wird nicht mehr erörtert. In der Hauptverhandlung fällt kein Wort mehr über Nebensächlichkeiten wie die berüchtigten Lustreisen.

Die Kammer verzichtet auf Zeugen und Sachverständige. Wenn das Gelesene verdaut ist, können am zweiten Verhandlungstag die Plädoyers und das Urteil folgen. Schneller geht's nimmer.

Der Angeklagte Hartz hat sich mit einer Art Geständnis eingelassen. Die Hauptverhandlung soll kein Pranger sein, aber so? Am Ende bleibt die Öffentlichkeit draußen vor. Ein Geheimprozess?

Freilich: Schert es wirklich den Hartz-IV-Empfänger, dass er bei dem Verfahren nicht mehr durchblickt? Er kann doch auch mit den von Hartz mitgeprägten Begriffen wie ,,Jobfloater'' oder ,,Quick-Vermittlung'' wenig anfangen.

Ist doch auch einfacher

Er muss eben umlernen und sich daran gewöhnen, dass die gerechte Strafe heutzutage außerhalb der Hauptverhandlung im Wege der Konsensbildung ermittelt wird. Ist doch auch einfacher.

© SZ vom 13.12.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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