Kommentar:Echte Strafen für Konzerne

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Betrügt ein Konzern mit kriminellen Tricks, passiert der Firma selbst quasi nichts. Denn im Recht klafft eine Lücke.

Von Ronen Steinke

Ehrenwerte Geschäftsleute, die die Gesetze verletzen, leben selten in Armut und haben auch nur selten eine schwierige Kindheit, auf die sie zu ihrer Entlastung verweisen könnten. Die General Motors Corporation übertritt nicht die Gesetze, weil sie an einem Ödipuskomplex leidet, oder die Volkswagen AG, weil sie emotional labil ist, die Tönnies Holding ApS & Co. KG wegen schlechter Wohnbedingungen, die Sig Sauer GmbH & Co. KG wegen fehlender Nestwärme oder die Audi AG, weil sie keine Gelegenheit zu Ferien und Erholung hätte.

Nicht weil sie es aus irgendwelchen inneren Zwängen heraus müssten, setzen Unternehmen sich mittels ihrer Funktionäre über die Regeln des fairen Wettbewerbs hinweg, täuschen Verbraucher, beißen ihre Konkurrenten weg. Sondern weil sie es können. Weil es sich für sie auf Heller und Pfennig lohnt. Hier rächt sich die Grundkonzeption des geltenden deutschen Strafrechts. Weil es bewusst ein Schuldstrafrecht sein will, das menschliches Versagen moralisch bewertet, bleiben Aktiengesellschaften und GmbHs als solche ungeschoren.

Sie sind sogenannte juristische Personen. Juristische Personen, die bloße Fiktionen des rechtlichen Denkens sind, können aber nicht im Sinne der Moral, wie sie Thomas von Aquin oder Immanuel Kant gepredigt haben, "schuldig" werden. Nur leibliche Wesen, die ihre irdische Mission verfehlen, können eine strafbare Handlung begehen.

Daraus lässt sich ein gutes Geschäft machen. Denn so können Menschen sich verschanzen hinter dem glänzenden Firmenschild einer GmbH oder Aktiengesellschaft - und billig mit Gaunereien davonkommen, für die ein Einzelner teuer büßen müssen würde.

Es sind Situationen, wie sie in den USA längst unvorstellbar sind. In Deutschland, das in diesem Punkt um Jahrzehnte hinterherhinkt, sind sie geläufig: Wird der Betrug eines Konzerns aufgedeckt, ist im Grunde das Schlimmste, was den Anteilseignern passieren kann, ein Wechsel des ihm dienenden Personals. Der Manager muss gehen, vielleicht muss er auch einen Prozess absitzen. Es entsteht aber nach deutschem Recht kein Anreiz für die Anteilseigner, als Nachfolger einen Fairspieler einzusetzen. Denn am Konzern selbst bleibt nur sehr wenig haften.

In den USA, die ja nicht im Verruf stehen, die Freiheit des Marktes über Gebühr einzuengen, sind in solchen Momenten Milliardenstrafen gegen den gesamten Konzern möglich; die Facebook Incorporated zum Beispiel hat da Erfahrungen. Auch deutsche Unternehmen schielen deshalb, wenn illegale Geschäftspraktiken auffliegen, am ängstlichsten in Richtung der US-Justiz. In Deutschland, das sich etwas darauf zugutehält, seine Marktwirtschaft sei etwas sozialer, greift bis heute nur das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Das heißt: Die höchstmögliche Geldbuße liegt bei zehn Millionen Euro; egal, wie groß die Betrügereien waren. Je größer der Konzern ist, desto lauter sein Lachen über diese Sümmchen.

Es ist deshalb erstaunlich, nein, es hat mittlerweile einen Hauch des Ridikülen, mit welcher Beharrlichkeit Politikerinnen und Politiker der Union sich gegen den Plan stemmen, in Deutschland ebenfalls ein Sanktionsrecht für Unternehmen einzuführen, das diesen Namen verdient, weil es echte Zähne hat; wenn auch nicht annähernd so scharfe wie in den USA. Bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sollen für vorsätzliches Handeln als Strafe fällig werden, bis zu fünf Prozent im Falle von Fahrlässigkeit: Das kann ein Unternehmen wirklich schmerzen. So sieht es der Plan aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium vor.

Es ist verblüffend, wie sehr die Union dagegen polemisiert - am Donnerstag zum Beispiel wieder im Bundesrat, dessen Wirtschaftsausschuss sich mit dem Thema befasste -, weil die amerikanische Rechtsordnung mit ihrem vielfach erprobten Unternehmensstrafrecht eine Erkenntnis verinnerlicht hat, die gerade Ordoliberalen aus dem Herzen sprechen muss. Wirtschaftsdelikte sind besonders gefährlich, weil sie den freien Wettbewerb gefährden. Der ehrliche Wettbewerber hält den Kampf nicht durch, es sei denn, dass er zu der gleichen Praxis übergeht. Wirtschaftskriminalität steckt an.

Die Audi AG braucht keine moralischen Ermahnungen von der Richterbank aus, die Volkswagen AG keine aufgebrummten Sozialstunden, die Tönnies Holding ApS & Co. KG keine Bewährungshelfergespräche. Juristische Personen brauchen keine Verfahren wie Menschen aus Fleisch und Blut. Sondern einfach Strafen, die ihre Kalkulation so verändern, dass sich Kriminalität weniger lohnt.

© SZ vom 04.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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