Kartellrecht:Haftstrafen für Manager

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Die Monopolkommission in Bonn fordert härtere Kartellgesetze. Mögliche Gefängnisstrafen würde die abschreckende Wirkung nur erhöhen, heißt es. Das Kartellamt lehnte das bislang ab. Die Verfahren würden damit noch komplexer.

Von Caspar Busse, München

Bier, Zucker, Wurst, Zement: Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren verschiedene Branchen unter die Lupe genommen und immer wieder recht deutliche Strafen verhängt, wenn zum Beispiel illegal Preise abgesprochen wurden. Allein im vergangenen Jahr erreichten die Bußgelder eine Höhe von gut einer Milliarde Euro. Das war ein neuer Rekord, auch weil einige aufwendige Großverfahren, die über mehrere Jahre liefen, abgeschlossen werden konnten.

Das Problem: Oft sind die Strafen zwar hoch, der Schaden, der durch manchmal jahrelange Preisabsprachen und durch konzertierte Aktionen etwa für die Verbraucher entsteht, kann noch höher ausfallen. Zudem versuchen immer wieder Unternehmen, mit zahlreichen, auch legalen Tricks Zahlungen zu umgehen. Jetzt fordert die Monopolkommission härtere Strafen, bis zu fünf Jahren Haft für Manager bei Absprachen zum Nachteil der Konsumenten oder der Konkurrenz. So könnte Fehlverhalten von Personen und nicht nur von Unternehmen geahndet werden, der Druck für rechtskonformes Verhalten erhöht werden. Bei möglichen hohen Gewinnen durch Kartellabsprachen würde sich das Risiko noch immer lohnen, sagte Dieter Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, der FAZ. Freiheitsstrafen seien der wirksamste Weg, um Abschreckungswirkung zu erhöhen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Die Monopolkommission in Bonn ist ein ständiges, unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät und unter anderem Sondergutachten erstellt, wie im Fusionsfall Tengelmann-Edeka.

Das Bundeskartellamt selbst lehnte bislang Haftstrafen ab. "Wir gehen davon aus, dass wir mit den Bußgeldern eine ausreichend hohe abschreckende Wirkung erzielen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Amtes, Ende 2014. Das Bewusstsein für die Kartellrechtsproblematik sei in der Vergangenheit ohnehin stark gestiegen. Haftstrafen für Manager lehnte er ab: "Das halten wir für wenig zielführend, auch weil die Verfahren hierdurch sehr viel aufwendiger würden." Oft stehen heute am Ende der langen Verfahren Einigungen und keine Urteile. Viele Fälle gelangen zudem durch die Kronzeugenregelung an die Öffentlichkeit, diejenigen, die auspacken, bleiben damit straffrei.

© SZ vom 26.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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