Kartellamt:Mehr Konkurrenz am Bahnschalter

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Die Bahn soll von Rivalen überhöhte Provisionen beim Verkauf fremder Fahrkarten verlangt haben. Zudem wollte sie solche Tickets nicht in den eigenen Reisezentren verkaufen.

Von Markus Balser, Berlin

Die Deutsche Bahn lenkt im Streit über die Benachteiligung von Konkurrenten beim Fahrkartenverkauf ein. Auf Druck der Wettbewerbsbehörden hat sich der Konzern zu weitreichenden Zugeständnissen bereit erklärt, um den Vorwürfen des Marktmissbrauchs zu begegnen. Die Bahn habe Zusagen für Änderungen gemacht, sagte ein Sprecher des Kartellamts in Bonn. Die Bahn soll von Konkurrenten überhöhte Provisionen beim Verkauf fremder Fahrkarten verlangt haben. Zudem soll sie sich geweigert haben, Tickets anderer Anbieter in den eigenen Reisezentren zu verkaufen. Die Bahn will ihre umstrittene Praxis ändern. Den Angaben zufolge wird das Verbot aufgehoben, die Tickets in Bahnhofsläden zu vertreiben. Auch das Provisionssystem soll geändert werden.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Wettbewerbsbehinderung beim Vertrieb von Fahrkarten eingeleitet. Die Behörde ermittelte über Monate und sah ihren Anfangsverdacht in einer ersten Einschätzung bestätigt. Mit ihrer Verpflichtungserklärung könnte die Bahn das Kartellverfahren abkürzen und das Verfahren beenden, wenn das Kartellamt einverstanden ist. Das Bundeskartellamt sehe Handlungsbedarf, gestand ein Bahnsprecher am Freitag. Als Schuldeingeständnis sieht der Konzern die Zusagen nicht. "Unabhängig von den getroffenen Zusagen ist die DB davon überzeugt, dass die relevanten Verhaltensweisen nicht gegen kartellrechtliche Regelungen verstoßen", teilte der Konzern mit.

Der FAZ zufolge prüft das Kartellamt noch, ob die Zugeständnisse ausreichen, um das Verfahren gegen die Bahn einzustellen. Die Konkurrenten haben bereits Zweifel angemeldet. Dem Verband der Bahnkonkurrenten, Mofair, gehen die Vorschläge noch lange nicht weit genug. So müsse die Bahn dazu verpflichtet werden, zu hohe Provisionen zurückzuzahlen, schreibt Mofair in einer Reaktion an das Kartellamt.

© SZ vom 12.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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