Kammerrebellen:Frauen sind selten

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In den Industrie -und Handelskammern dominieren Männer die Führungsriegen, kritisieren die Kammerrebellen vom Bundesverband für freie Kammern. Am schlechtesten sieht es bei den Handwerkskammern aus.

Von Thomas Öchsner

Für die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder ist die Sache klar: Bereits im Jahr 2013 forderten sie, den Anteil von Frauen in den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungspositionen der Kammern zu erhöhen. Dies sei "dringend geboten", hieß es in ihrer Resolution. Drei Jahre später scheint sich in den Führungsetagen der Kammern nicht viel geändert zu haben.

Frauen sind in den Führungsspitzen dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach wie vor unterrepräsentiert. Lediglich sieben der 79 Industrie- und Handelskammern werden von einer Präsidentin geführt. In den Präsidien ist etwa jedes fünfte Mitglied eine Frau. In den Vollversammlungen liegt der weibliche Anteil mit 17,6 Prozent noch niedriger. Dies geht aus dem "Kammerbericht 2016" hervor, den der Bundesverband für freie Kammern (BffK) vorgelegt hat. Der BffK setzt sich Jahren dafür ein, die Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in den Kammern abzuschaffen.

Nur den IHKs in Stuttgart, Südthüringen und Darmstadt sei es gelungen, das Präsidium zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. In zehn Kammern sei sogar keine einzige Frau Mitglied dieses Führungsgremiums, heißt es in dem Bericht. Noch schlechter stelle sich die Lage in den 53 Handwerkskammern dar. Bei ihnen gibt es der BffK-Analyse zufolge genau zwei Präsidentinnen. Nur jedes zehnte Vorstandsmitglied ist eine Frau. In den Vollversammlungen ist der Frauenanteil wenig höher. Allerdings arbeiten im Handwerk auch deutlich mehr Männer als Frauen.

Aus der Analyse des Verbands geht außerdem hervor, dass die Industrie- und Handelskammern sich verstärkt darum bemühen, weniger Vermögen anzuhäufen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass eine IHK nicht nach Gutdünken Rücklagen bilden darf. Diese zu bilden, um mögliche Einnahmeausfälle zu überbrücken, sei erlaubt. Das Maß der Rücklage müsse aber von diesem Zweck "gedeckt sein". Ist dies nicht der Fall, würde dies "einer unzulässigen Vermögensbildung gleichkommen".

Laut BffK sind wegen des Grundsatzurteils bundesweit 300 Folgeverfahren anhängig. Einige Kammern hätten aber schon reagiert und schütteten nun wegen ihrer überhöhten Rücklagen Beiträge zurück an die Mitgliedsunternehmen aus. Insgesamt seien die Rücklagen erstmals, seit der BffK entsprechende Daten erhebt, binnen eines Jahres um 200 Millionen Euro zurückgegangen. Die gesamten Rücklagen der Kammern seien mit fast zwei Milliarden Euro aber immer noch "deutlich zu hoch".

© SZ vom 20.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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