Justiz:Porsche-Klagen werden gebündelt

Bei den milliardenschweren Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Porsche SE könnte es nun rasche Fortschritte geben. Zentrale Streitfragen sollen vom Oberlandesgericht Celle entschieden werden.

Von Max Hägler, Stuttgart

Die meisten Anlegerklagen gegen Porsche werden gebündelt, das entschied das Landgericht Hannover. Dort sind vier Zivilklagen anhängig, in denen Investoren der Porsche SE Holding unter anderem vorwerfen, die Märkte während der Übernahmeschlacht um Volkswagen vor acht Jahren falsch informiert zu haben. Nun kommt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zur Anwendung; damit werden zentrale Streitfragen ans Oberlandesgericht Celle verwiesen. Auf die Klärung dort, ein Katalog von 83 Fragen ist zu bearbeiten, können dann wiederum die Landgerichte zugreifen, was ihnen Mehrfacharbeit erspart. Auch die Klägeranwälte sparen sich Arbeit - zudem können sie Einblick nehmen in alle verfügbaren Unterlagen, also auch die der konkurrierenden Rechtsanwälte. Mehr Informationen auf Klägerseite, bedeutet auch bessere Chancen auf einen Sieg vor Gericht. Entsprechend spricht Andreas Tilp, einer der Klägeranwälte, von einem "wichtigen Etappensieg", denn die Erfolgschancen würden sich mit der Durchführung eines Musterverfahrens "deutlich" erhöhen.

Allerdings bedeutet diese prozessuale Weichenstellung noch keinen Vorentscheid. Die bisherigen Zivilprozesse an verschiedenen Gerichten gingen alle zu Ungunsten der Schadenersatzkläger aus. Auch ein entsprechender Strafprozess gegen den damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ist gerade mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Entsprechend gelassen gibt man sich deshalb bei Porsche: "Nachdem bereits verschiedene Zivilgerichte die Rechtsauffassung der Porsche SE geteilt haben, ist es für uns unerheblich, vor welchem Gericht die Klagen verhandelt werden", teilte ein Sprecher mit. Das KapMuG-Verfahren biete die Möglichkeit, die Vorwürfe zügig zu klären.

© SZ vom 14.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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