Import-Verzicht:Gen-Saatgut? Nein danke

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Ernte von gentechnisch verändertem Mais westlich von Rostock. Agrarkonzerne sollen freiwillig auf den Vertrieb solchen Saatguts in Deutschland verzichten. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Bundesagrarminister Christian Schmidt fordert Firmen wie Monsanto zum Import-Verzicht auf - sonst droht ein Verbot.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Agrarkonzerne wie Monsanto oder Syngenta wird dieser Tage eine ungewöhnliche Bitte zugestellt: Sie sollen bloß nicht auf die Idee kommen, in Deutschland genmanipuliertes Saatgut für Mais zu vertreiben. Andernfalls droht ein Verbot. Das jedenfalls geht aus einem Schreiben von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) an die Länder hervor. Demnach will Schmidt sein Schreiben den Konzernen über die EU-Kommission zukommen lassen. Wenn die nicht freiwillig auf das Geschäft mit deutschen Landwirten verzichten, hat der Gesetzgeber eine Handhabe. So sehen es die Regeln für nationale Anbauverbote vor. "Es geht erst mal um Phase eins des Verfahrens", bestätigt eine Sprecherin Schmidts eine Reuters-Meldung.

Phase zwei freilich ist nach wie umstritten: Wer nämlich am Ende das Verbot aussprechen soll, darüber gehen die Meinungen selbst in der Bundesregierung auseinander. Schmidt selbst möchte dies den Ländern überlassen und verweist auf die höhere Rechtssicherheit, sollte so ein Verbot einmal vor den Gerichten landen. Die Länder könnten schließlich am ehesten auf regionale Gegebenheiten verweisen, wenn sie die ungeliebten genetisch manipulierten Pflanzen auf ihren Äckern verhindern wollen. Ein Verbot aus übergeordneten Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes dagegen sei schwierig - schließlich überlasse die EU es ihren Mitgliedstaaten, sich für oder gegen Gentechnik zu entscheiden. Da könnten übergeordnete Gründe schwerer zu finden sein, heißt es im Landwirtschaftsministerium.

Dagegen hat das Bundesumweltministerium mittlerweile zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die das genaue Gegenteil konstatieren: Demnach wäre die Rechtssicherheit höher, wenn der Bund die Sache regele. In der Hinsicht mache es keinen Unterschied, ob ein Verbot vom Bund oder den Ländern erlassen werde, befanden die Experten des Umweltministeriums. Dagegen drohte bei Verboten auf Länderebene ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Mitsamt der Chance, dass Länder ausscheren.

© SZ vom 25.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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