Sicher wohnen:Rauchmelder alle zehn Jahre tauschen

Ein junger Mann bringt einen Rauchmelder an der Decke an. Die Geräte sollten jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Sie sollen im Ernstfall Leben retten: Rauchmelder. Damit die Geräte aber auch zuverlässig Alarm schlagen, müssen sie in regelmäßigen Abständen geprüft und erneuert werden.

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Berlin (dpa/tmn) - In allen Bundesländern gilt inzwischen die Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen. Doch alleine damit ist es nicht getan. Denn die Geräte müssten jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden, sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.

Wichtige Punkte: Sind die sogenannten Raucheindringungsöffnungen zugesetzt? Ist der Melder beschädigt? Löst der Probealarm aus? Ist noch Strom in der Batterie?

Manche Kosten sind umlegbar, andere nicht

Zuständig sind entweder die Mieter oder die Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Immobilie. Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt, sagt Wall. Seine Erfahrung für Mietwohnungen: „Wenn der Eigentümer die Einbauten übernommen hat, übernimmt er oft auch die Prüfung.“ Denn die Kosten - in der Regel vier bis sechs Euro je Gerät - könnten Vermieter ohnehin über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Inzwischen gibt es auch Melder, die eine Fernwartung zulassen. Solche Geräte prüfen sich laut Wall selbst und senden einen entsprechenden Statusbericht an die angeschlossene Stelle. Für diese Form der Prüfung müssten Vermieter beziehungsweise Eigentümer also nicht in die Wohnung.

Wofür sie aber in jedem Fall in die Wohnung müssen: die Erneuerung der Rauchmelder. Denn die Geräte müssen alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Dafür sind länderübergreifend immer die Vermieter beziehungsweise Eigentümer zuständig. Die Kosten dafür dürfen Vermieter nicht auf ihre Mieter umlegen.

© dpa-infocom, dpa:221010-99-74055/3

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