Home-Office:Arbeitsministerium legt nach

Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Home-Office-Angebotspflicht. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal The Pioneer berichtet. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Eine Home-Office-Angebotspflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Home-Office zu arbeiten".

© SZ vom 25.08.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: