Hohe Beiträge:Gefährliches Hobby - teure Versicherung

Lesezeit: 3 Min.

Extremklettern am Schleierwasserfall in Österreich: Wer ein riskantes Hobby hat, gefährdet oft auch andere Sportler. (Foto: Michael Meisl/dpa)
  • Je nach Hobby müssen Versicherte mit deutlichen Prämienaufschlägen rechnen - passieren kann das auch schon bei Aktivitäten wie Kampfsport, Tauchen oder Klettern.
  • Freizeitsportler sollten ihr Hobby genau angeben, sonst kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung ablehnen.

Von Patrick Hagen, Köln

Durch den Film "Ziemlich beste Freunde" wurde Philippe Pozzo di Borgo, ehemaliger Chef des Champagnerhauses Pommery, einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Millionen sahen im Kino, wie sein filmisches Alter Ego sich zusammen mit seinem Freund und Pfleger eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. Pozzo di Borgo ist seit einem Umfall beim Gleitschirmfliegen im Jahr 1993 vom Hals abwärts gelähmt. Glück im Unglück: Pozzo di Borgo konnte und kann sich dank seines Vermögens eine Rund-um-die-Uhr-Pflege leisten.

Nur wenige Reiche können die Folgen eines schweren Unfalls finanziell so gut verkraften. Sportler, die gefährliche Hobbys wie Drachen- oder Gleitschirmfliegen haben, sollten deshalb besonders auf ihren Versicherungsschutz achten. Selbst wenn sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, sind sie nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Denn beide Sportarten sind in den Standardbedingungen der Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch wer an Auto- oder Motorradrennen teilnimmt oder als Beifahrer mitfährt, ist über eine Standard-Unfallversicherung nicht abgesichert. "Wenn man eine dieser Sportarten ausübt, heißt das aber nicht, dass man keinen Versicherungsschutz bekommt", sagt Marco Schulz, Vorstand beim Stuttgarter Versicherungsmakler Advertum. "Gegen Aufpreis ist das bei den meisten Anbietern versicherbar." Außerdem gibt es spezielle Luftfahrtunfallversicherungen. "Die sind aber deutlich teurer", sagt Schulz.

Ihr Forum
:Sollten Extrem- und Freizeitsportler höhere Versicherungsbeiträge zahlen?

Paragleiten, Fallschirm- oder Bunggespringen. Gefährliche Sportarten erhöhen das Verletzungsrisiko. Ist es dann nicht nur gerecht, wenn diese Sportler höhere Beiträge an ihre Versicherungen ableisten müssen?

Diskutieren Sie mit uns.

Nicht nur in der Unfallversicherung spielen riskante Sportarten eine Rolle. Auch wer eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließt, wird vom Versicherer gefragt, ob er gefährliche Sportarten ausübt. Das gilt auch für Kunden, die im Todesfall ihre Angehörigen mit einer Risikolebenspolice absichern wollen. Nach dieser Risikoprüfung entscheidet der Versicherer, ob er dem Kunden einen Vertrag anbietet, und zu welchen Konditionen. Besonders in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Anbieter sehr vorsichtig.

Kampfsport, Tauchen, Klettern

Je nach Hobby muss der Kunde mit deutlichen Prämienaufschlägen rechnen. Wer Free Solo klettert, also ohne Seil und alleine in die Wand steigt, oder tiefer als 60 Meter taucht, muss mit einer Ablehnung seines Vertrags oder einem Ausschluss rechnen. Dann sind Folgen aus dieser Tätigkeit nicht versichert. Auch Basejumper, die mit einem Fallschirm von Gebäuden oder Brücken springen oder Sportler, die mit einem speziellen Anzug, dem Wingsuit, durch die Lüfte fliegen, werden nur schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Auch deutlich weiter verbreitete Sportarten können dazu führen, dass Kunden höhere Prämien zahlen müssen. Wer Kampfsport, Tauchen oder Klettern als Hobby angibt, muss damit rechnen, dass der Versicherer nachfragt und genauere Informationen möchte, etwa wie häufig er trainiert und ob er an Wettkämpfen teilnimmt. "Es kommt darauf an, wie der Sport ausgeübt wird", sagt Olaf Hottinger, Experte für Risikomanagement bei der Allianz Leben. Das normale Sporttauchen bis 40 Meter Tiefe werde ohne Prämienzuschlag mitversichert. Für besondere Risiken wie größere Tiefen oder Eistauchen müssen Kunden dagegen einen Mehrbeitrag zahlen.

Freizeitsportler sollten unbedingt darauf achten, dem Versicherer ihre Hobbys genau anzugeben. Sonst kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung ablehnen. Dabei ist es nicht immer leicht zu erkennen, welche Sportarten für den Versicherer als besonders riskant gelten. "Der Kunde, der den Sport ausübt, hat unter Umständen einen anderen Blick darauf", sagt Ergo-Manager Benjamin Flemig. Er empfiehlt, dass der Kunde deshalb mit dem Vermittler auf jeden Fall auch über das Thema Hobbys sprechen soll. Kunden sind zwar nicht verpflichtet, alle Freizeitbeschäftigungen anzugeben, aber im Zweifel sollten sie lieber ausführlicher antworten als zu knapp.

Gefährdet man auch andere?

Komplizierter wird es, wenn Versicherte erst nach Abschluss der Police eine Risikosportart aufnehmen. Hier hängt es von dem Vertrag und den Bedingungen ab, ob der Kunde nachmelden muss. Bei modernen Berufsunfähigkeitspolicen besteht häufig keine Nachmeldepflicht für Beruf und Hobbys. In der Unfallversicherung bedarf es einer gewissen Vorsicht, sagt Makler Schulz. Einige Versicherer wie die Ergo verlangen, dass ohne Einschränkung nachgemeldet wird. Der Versicherer hat dann drei Optionen, sagt Schulz. "Er kann eine höhere Prämie für den Einschluss verlangen, er kann die Nichtversicherung in dem Vertrag erklären oder er macht nichts Negatives und bestätigt die vollumfängliche Absicherung." Er empfiehlt, neue Sportarten auf jeden Fall der Gesellschaft zu melden. "Dann ist der Versicherte auf der sicheren Seite und habe im Schadensfall keine lästigen Diskussionen", sagt er.

Wer riskante Hobbys betreibt, sollte daran denken, dass er unter Umständen nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch andere. Nicht jeder Sport ist in der normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt, die ohnehin jeder haben sollte.

Wer segelt oder Motorboot fährt, braucht eine Wassersport-Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht kommt nur für Schäden durch Boote auf, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Für Surfer und andere Wassersportler lohnt es sich, die Haftpflichtpolicen zu überprüfen. In vielen älteren Verträgen sind Wassersportarten wie Wellenreiten, Kiteboarden oder Windsurfen ausgeschlossen, sagt Makler Schulz. "Bei aktuellen Verträgen ist das in der Regel nicht mehr so."

© SZ vom 12.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: