Hilfe für Finanzinstitute:Bloß nicht politisch!

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Die EU-Kommission muss prüfen, ob Italien das Geldhaus Monte dei Paschi unterstützen darf - denn eigentlich widerspricht es den Regeln. Dabei will sie den Eindruck erwecken, besonders streng zu sein.

Von Daniel Brössler

Streng genommen ist die erlösende Nachricht gar keine. Zwar verlängerte die EU-Kommission kurz vor Jahresende um ein halbes Jahr eine Genehmigung, die es der italienischen Regierung erlaubt, mit Hilfe von Garantien die kriselnde Bank Monte dei Paschi flüssig zu halten. Auch Banken in Zypern, Griechenland, Polen und Portugal profitieren von solchen Genehmigungen.

In der eigentlichen Frage aber, das wird in Brüssel sehr betont, sei noch gar nichts entschieden. Die eigentliche Frage ist, ob der italienischen Regierung erlaubt wird, der Bank mit einer "vorsorglichen Rekapitalisierung" zu helfen. Entscheidend ist dabei das Adjektiv "vorsorglich". Wäre die Maßnahme keine vorsorgliche, müsste die Bank nach den EU-Regeln abgewickelt werden - mit allen Konsequenzen für Gläubiger und Anteilseigner. Genau das will die italienische Regierung vermeiden.

In Brüssel betont man, dass durch die Genehmigung von Liquiditätshilfen keine Vorentscheidung gefallen sei. Beide Sachverhalte würden völlig unabhängig voneinander geprüft. Man arbeite mit der italienischen Regierung und den Aufsichtsbehörden zusammen, um die Vereinbarkeit des italienischen Ansinnens mit den EU-Regeln für Staatshilfen zu untersuchen. Wie lange sich der zuständige Kommissar Valdis Dombrovskis Zeit lassen wird, lässt sich nicht genau abschätzen. Die Prüfung vergleichbarer Fälle hat in der Vergangenheit mindestens zwei bis drei Monate beansprucht. Schneller wird es nach Brüsseler Einschätzung nicht gehen. Viel länger soll es aber auch nicht dauern.

Grundvoraussetzung für die Genehmigung ist die aktuelle Solvenz der Bank. Die Hilfen sollen vorsorglich für den Fall gewährt werden, dass die im Banken-Stresstest schlimmsten angenommenen Szenarien eintreten. Die Maßnahme muss zeitlich begrenzt und darf nicht dazu da sein, durch Verluste der Bank entstandene Löcher zu stopfen. Die italienische Regierung muss nun einen Restrukturierungsplan für die Bank Monte dei Paschi vorlegen, den die Experten der Kommission prüfen. Während es Rom darum geht, Privatanleger zu schützen, steht die EU-Kommission unter strenger Beobachtung, ob sie die Vorschriften aufweicht, die Anteilseigner und Gläubiger in Haftung nehmen. In Brüssel wird betont, dass es nun ganz nüchtern um die Auslegung und Anwendung von Rechtstexten gehe. Am Ende soll es möglichst nicht so aussehen, als sei politisch entschieden worden.

© SZ vom 31.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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