Haltungsbedingungen:Ampel will Puten schützen

Die Bundesregierung will Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen in Deutschland einführen. Den Plänen zufolge sollen unter anderem weniger Tiere in einem Stall gehalten werden dürfen als derzeit üblich. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, dem zufolge Puten in die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden sollen. Bislang existieren dem Ministerium zufolge weder auf EU-Ebene noch national wesentliche Mindestanforderungen an das Halten der Tiere. So ist nun etwa vorgesehen, dass bei Masthähnen pro Quadratmeter Stallfläche bis zu 40 Kilogramm Lebendgewicht beziehungsweise 1,9 Tiere gehalten werden dürfen. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft erlaubt derzeit maximal 58 Kilogramm Lebendgewicht beziehungsweise drei Tiere. Die vorgelegten Eckpunkte seien dabei ausdrücklich als eine Diskussionsgrundlage gedacht und formuliert, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. "Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen (...) treten gesundheitliche Probleme auf" - etwa Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, Brustblasen oder Fußballenerkrankungen. Daneben stellten Federpicken und Kannibalismus weiter ein Problem dar.

© SZ vom 30.12.2022 / DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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