Es gibt nicht viele Menschen, die bestreiten würden, dass es sich bei Online-Karten um eine praktische Sache handelt: Sie ermöglichen es uns, unterwegs die richtige Route zu ermitteln oder daheim am Bildschirm schon einmal einen Blick auf die Urlaubsumgebung zu werfen.
Ein Pariser Handelsgericht sieht das offenbar anders - zumindest, wenn solche Online-Karten kostenlos aufzurufen sind. In einem Urteil hat es Google France zu Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro und einem Bußgeld von 15.000 Euro verpflichtet.
Das Geld geht an den Konkurrenten Bottin Cartographes. Der hatte wegen Wettbewerbsverzerrung geklagt und argumentiert, Google wolle mit seinem Dienst Google Maps kommerziellen Anbietern von Online-Karten Kunden abspenstig machen, um diese später selber zur Kasse zu bitten.
Bottin Cartographes stellt seine Karten nur gegen Gebühr zur Verfügung und strengte das Verfahren bereits vor zwei Jahren an. Im Oktober 2011 erklärte Google tatsächlich, künftig Geld für Google Maps zu verlangen - allerdings nur für Webdienste, die über die Schnittstelle des Dienstes mehr als 25.000 Seiten pro Tag anfordern. In den USA verlangt Google hierfür vier Dollar.
Der amerikanische IT-Konzern hat angekündigt, in Berufung zu gehen.