Glimpfliche Strafe für Zumwinkel:Angemessen mild

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Nach dem Urteil gegen Klaus Zumwinkel klagen viele Beobachter über eine Justiz, die mit zweierlei Maß misst. Wahr ist jedoch: Gerade eine höhere Strafe wäre ein Beispiel für Klassenjustiz gewesen.

Hans Leyendecker

Vor rund 350 Jahren hat der französische Religionsphilosoph Jean Pascal darauf hingewiesen, dass auch das Recht seine Epochen hat: "Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum", schrieb Pascal.

Ehemaliger Postchef Zumwinkel: Beispiel für eine Zweiklassenjustiz? (Foto: Foto: AP)

Auch heute gibt es Trends und Moden und die Öffentlichkeit ändert immer wieder mal ihre Erwartungen. Derzeit ist ein Teil des Publikums überzeugt, dass die besseren Stände im Gerichtssaal viel zu gut davonkommen. Vermutlich wird das Urteil gegen Klaus Zumwinkel diesen Eindruck noch verstärken. Schließlich kam der ehemalige Postchef mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von einer Million Euro relativ glimpflich davon.

Wahr ist, dass die Strafjustiz oft dann am erbarmungslosesten agiert, wo der Widerstand am geringsten ist. Der unbedarfte Kleinkriminelle, der zumeist auch noch schlecht verteidigt wird, muss die ganze Härte des Gesetzes fürchten. Der Wirtschaftsstraftäter, der sein Anliegen mit Hilfe der besten Anwälte vorbringt, kann darauf setzen, dass die Strafe im Wege der Konsensbildung ermittelt wird.

Früher wurde dieses Missverhältnis Klassenjustiz genannt, heute werden solche Zustände gern mit dem schillernden Begriff "Deal" umschrieben. Gerechtigkeit ist eben oft nur ein Wort. Dass auch der Angeklagte Zumwinkel angeblich gleicher als gleich ist, war auf Transparenten zu lesen, die Demonstranten vor dem Bochumer Landgericht ausrollten.

In seinem Fall aber wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung in einem umgekehrten Sinn Klassenjustiz gewesen. Zumwinkel hat sofort nach der Entdeckung seines Schatzes in Liechtenstein ein Geständnis abgelegt, und in einem Blitztransfer die verkürzten Steuern gezahlt.

Prompte "Schadenswiedergutmachung" hat meist strafmildernde Auswirkungen. Seine Lebensleistung musste gewürdigt werden und vor allem, dass er wie kein anderer Steuersünder an den sozialen Pranger gestellt worden ist. Die unterschiedlichsten Gruppierungen tobten an ihm ihr Wütchen aus.

Schnappende Hysterie

Als "neuen Asozialen" schimpfte ihn beispielsweise ein prominenter Sozialdemokrat. Der derart geschmähte Zumwinkel hat zwar 967.000 Euro Steuern in vier Jahren hinterzogen, aber dem Fiskus im selben Zeitraum acht Millionen Euro gezahlt. Soll und Haben können nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden, doch der Bundesgerichtshof hat erst jüngst darauf verwiesen, dass das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern "bedeutsam" sei.

Natürlich: Wer sich zur Elite zählt, wie Zumwinkel das tat, muss sich streng an die Gesetze halten, sonst gefährdet er das verbliebene Vertrauen in die Marktwirtschaft. Seine Verkürzung seiner Steuerschuld war weder ein Kavaliersdelikt noch ein Kapitalverbrechen. Die Forderung nach dem Vollzug der Gefängnisstrafe erinnerte jedoch in ihrer schnappenden Hysterie an den Schrei nach der Todesstrafe für Kinderschänder.

Und wie hätte das Bochumer Gericht in seinem Fall überhaupt eine Haftstrafe ohne Bewährung begründen sollen, wenn im ersten Liechtenstein-Verfahren ein Angeklagter, der insgesamt rund acht Millionen Euro dem staatlichen Steueranspruch entzogen hatte, auch nur eine Bewährungsstrafe erhielt? Dieses Strafmaß war tatsächlich unangemessen mild, erregte aber keinen öffentlichen Anstoß, weil es sich um einen reichen Nobody handelte. Zumwinkel war bekannt - und es darf nicht strafverschärfend sein, dass einer einen Namen hat.

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Manager Zumwinkel
:Seine Höhen, seine Tiefen

Klaus Zumwinkel - Ein Veteran der deutschen Wirtschaft. 13 Jahre lang war er Vorstandschef der Deutschen Post, zuvor vier Jahre lang Geschäftsführer der Bundespost. 2008 häuften sich jedoch die Hässlichkeiten: nach dem Verkauf von eigenen Aktienoptionen im Dezember 2007 stürmten am 14. Februar 2008 Ermittler die Zumwinkelsche Villa und die Post-Zentrale. Verdacht: Steuerhinterziehung.

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