Gewerkschaft:Programm für bessere Betriebsrente

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Für kleine Firmen oft zu schwierig: Gewerkschaften präsentieren Ideen, wie die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver wird. Wenn man jetzt nicht handle, werde die Altersarmut steigen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Der Auftrag ist glasklar: Wir wollen, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD, "die betriebliche Altersvorsorge stärken". Wie das geschehen soll, werden die Bürger frühestens im Herbst erfahren, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihr Rentenkonzept vorstellt. Sicher ist, die Rente mit 69, so wie sie die Bundesbank fordert, wird nicht kommen. SPD-Chef Sigmar Gabriel hält sie schlicht für eine "bekloppte Idee". Alle, die in der Hauptstadt um politischen Einfluss ringen, bringen sich aber schon mal in Stellung. Auch die Gewerkschaften und erst recht beim Thema Betriebsrente. Denn wenn in Sachen Altersversorgung noch vor den Bundestagswahlen etwas beschlossen wird, dann bei der betrieblichen Säule.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund will bald seine Kampagne für bessere Renten starten. Die IG Metall hat bereits vorgeschlagen, das Rentenniveau von derzeit knapp 48 Prozent nicht fallen zu lassen, sondern wieder auf mehr als 50 Prozent zu erhöhen. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) ist ebenfalls gegen eine weitere Senkung des Rentenniveaus, das bis 2030 auf 43 Prozent eines Durchschnittsverdienstes fallen darf. Michael Vassiliadis, Chef der IG BCE, warnt aber die Gewerkschaften davor, "sich auf einen Wettbewerb der Versprechungen einzulassen, der nur noch mehr enttäuschte Bürger hervorbringt". Stattdessen schlägt er vor, die betriebliche Altersvorsorge (BAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen und dafür die Tarifparteien stärker einzuspannen. "Wenn wir nichts tun, wird die Altersarmut in Zukunft steigen. Und das, was wir tun, muss solide finanziert sein", sagte er der SZ.

Die Sparbeiträge seien häufig zu klein, als dass die Zusatzvorsorge ausreiche

Der Befund der zweitgrößten deutschen Industriegewerkschaft deckt sich mit den Analysen des Arbeitsministeriums: Geringverdiener und Klein- und Mittelbetriebe beteiligten sich viel zu wenig an der betrieblichen Altersvorsorge. Die Sparbeiträge reichten häufig nicht aus, "um eine ausreichende Zusatzvorsorge zu gewährleisten". Auch seien Geschäftsleitung und Betriebsrat "mit der komplexen Regelwelt der BAV häufig überfordert und Beratern und Anbietern von BAV-Dienstleistungen weitestgehend ausgeliefert", heißt es in einem Grundsatzpapier der Gewerkschaft.

Andererseits sei die betriebliche Altersvorsorge der privaten Zusatzvorsorge (Riester-Rente) überlegen, weil die Verwaltungskosten in der Regel deutlich niedriger seien. Was also tun?

Vassiliadis macht sich dafür stark, Geringverdiener wie bei der Riester-Rente mit einem staatlichen Zuschuss zu motivieren, mehr für eine spätere Betriebsrente zu tun. Das strebt nach Angaben seines parlamentarischen Staatssekretärs Michael Meister auch das Bundesfinanzministerium an. So eine Prämie und weniger komplizierte Regeln für die betriebliche Altersvorsorge reichten aber nicht aus, um Arbeitgeber gerade in Klein- und Mittelbetrieben zu bewegen, selbst etwas zu tun, sagt der Gewerkschaftschef.

Um das bundesweit durchzusetzen, müssten die Tarifvertragsparteien der betrieblichen Altersvorsorge "einen höheren Stellenwert einräumen". Dies könne aber nur gelingen, wenn die Tarifbindung auf bislang tariflose Branchen oder Bereiche ausgedehnt werde. Denn selbst wenn man Firmen per Tarifvertrag verpflichte, ihren Belegschaften ein zusätzliches Versorgungssystem anzubieten, helfe dies nicht viel, wenn Unternehmen Tarifverträgen nicht unterliegen. Und das gilt für viele: Für 40 Prozent der westdeutschen und 54 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2014 keinen Tarifvertrag.

Das Bundesarbeitsministerium kann Tarifverträge jedoch für allgemein verbindlich, also für tariflose Betriebe und Arbeitnehmer für bindend erklären, wenn dies "im öffentlichen Interesse geboten erscheint". Dafür gibt es allerdings hohe Hürden. Der Vertrag muss für "die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung" haben. Geht es darin um das Einziehen von Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge, muss dafür "eine gemeinsame Einrichtung" der Tarifvertragsparteien vorhanden sein. Außerdem müssen die drei Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Tarifausschuss im Einvernehmen beim Ministerium vorstellig werden.

"All das trägt dazu bei, dass sich die betriebliche Altersvorsorge mit Hilfe von Tarifverträgen in kleinen und mittleren Betrieben nicht durchsetzen kann", sagt Vassiliadis. Er verlangt deshalb, die hohen gesetzlichen Hürden abzuschaffen, jedenfalls wenn es um die BAV geht. Das gelte auch für die Arbeit des Tarifausschusses, in dem die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) "häufig eine weltanschaulich motivierte Blockadehaltung" gezeigt hätte. "Ein gemeinsamer Antrag sollte hier künftig nicht mehr erforderlich sein, wenn sich Arbeitgeberverband und Gewerkschaft einer Branche einig sind", sagt der IG-BCE-Chef. Neue Freunde bei der BDA dürfte die Gewerkschaft damit nicht finden.

© SZ vom 17.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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