Gesetzgebung:Zeit ist Geld

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Mehr Schutz für Arbeitnehmer: Die Bundesregierung will längerfristige Arbeitszeitkonten pleitefest machen. Davon profitieren auch die Sozialkassen.

Guido Bohsem

Die Bundesregierung will längerfristige Arbeitszeitkonten pleitefest machen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Wenn das Unternehmen die angesammelten Überstunden nicht gegen eine Insolvenz abgesichert hat, dürfen die Beschäftigten künftig Vereinbarungen über flexible Arbeitszeitregelungen kündigen oder Schadenersatz verlangen. Das Gesetz mit dem Namen Flexi II soll es zudem leichter machen, angesammelte Überstunden auf einen anderen Arbeitgeber zu übertragen. Das Parlament wird das Vorhaben nun beraten. Es soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Der Gesetzgeber will Arbeitnehmer - hier ein Fensterputzer im Reichstag - und deren Arbeitszeitkonten besser schützen. (Foto: Foto: AP)

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Seit ihrer Einführung vor zehn Jahren erfreuen sich Arbeitszeitkonten wachsender Beliebtheit. Dabei werden Überstunden dauerhaft gesammelt oder in einen entsprechenden Euro-Betrag, sogenannte Wertguthaben, umgerechnet. Für die Unternehmen hat das den Vorteil, dass sie Mehrarbeit in besonders auftragsreichen Zeiten nicht sofort bezahlen oder in Freizeit ausgleichen müssen. Die Beschäftigten können die Arbeitszeitkonten zum Beispiel nutzen, um sich über einen längeren Zeitraum um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Mit den Wertkonten ist es beispielsweise möglich, den Verdienstausfall bei der Pflege eines Angehörigen oder die Kosten einer mehrmonatigen Weiterbildung abzudecken.

Beide Instrumente kommen zudem häufig zum Einsatz, wenn es darum geht, am Ende des Berufslebens früher aus dem Betrieb ausscheiden zu können. Das Arbeitszeitkonto unterscheidet sich von Gleitzeit-Modellen, mit denen Überstunden innerhalb der nächsten Tage oder Wochen abgebaut werden.

Nach vorsichtigen Schätzungen nutzen derzeit rund 2,5 Millionen Beschäftigte die Möglichkeit, solche Konten anzusammeln. Dies geschieht vor allem in größeren Betrieben der Chemiebranche sowie in der Elektro- und Metallindustrie. In kleinen und mittleren Betrieben dürften nur etwa eine halbe Million ein längerfristiges Arbeitszeitkonto haben. Würde man den Durchschnittswert eines Guthabens mit etwa 5000 Euro ansetzen, ergebe sich also eine Gesamtsumme von rund 12,5 Milliarden Euro. Etwa fünf Milliarden Euro davon stehen der Sozialversicherung zu.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unternehmen gestiegen, die Insolvenz angemeldet und die Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter nicht vor einer Pleite geschützt hatten. Dies hatte zu hohen Einbußen bei den Beschäftigten aber auch für die Sozialkassen geführt. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sollen diese Nachteile mit dem Regelwerk beseitigt werden und gleichzeitig die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung erhalten bleiben. Union und SPD hatten sich bereits 2005 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Thema anzugehen. Jedoch hatte es bis zuletzt heftige Auseinandersetzungen über die Details gegeben.

Gewerkschaftsbund äußert Kritik

Entsprechend meldete der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auch am Tag des Kabinettsbeschlusses Kritik an der Neuregelung an. Der Entwurf bleibe deutlich hinter dem zurück, was eigentlich notwendig sei, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock in einem Interview der Nachrichtenagentur Reuters. So blieben auch nach der Neuregelung nur längerfristige Arbeitszeitkonten vor der Pleite des Unternehmens geschützt. Damit ist nur ein sehr kleiner Teil der Altersteilzeitkonten betroffen. Notwendig sei aber eine Ausweitung auf alle. Sehrbock forderte zudem eine entsprechende Absicherung aller Wertguthaben.

"Auch in Zukunft sollen vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Risiken der Arbeitszeitflexibilisierung tragen", sagte sie. Beschäftigte, die Arbeitszeit auf Konten ansammelten, gewährten ihrem Arbeitgeber nichts anderes als ein zinsloses Darlehen.

© SZ vom 14.08.2008/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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