Gesetzesänderung:Smartphones ab 2018 sofort absetzbar

Die Grenze, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter ab sofort abgeschrieben werden können, wird deutlich erhöht. Die Änderung entlastet vor allem kleinere Unternehmen und Selbständige.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Nach langen Diskussionen hat sich die große Koalition am Dienstag darauf verständigt, dass die Grenze, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden können, deutlich erhöht wird. Künftig sind Güter bis zu einem Wert von 800 Euro sofort von der Steuer absetzbar. Bisher lag die Grenze bei 410 Euro. Sie war seit den 1960er-Jahren nicht angehoben worden. Die Anhebung auf 800 Euro ist vor allem für kleinere Unternehmen und Selbständige eine große Entlastung. Sie können künftig Geräte wie Smartphones oder Tablets sofort vollständig als Ausgaben ansetzen.

Bisher mussten geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 410 Euro über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was angesichts der schnellen Entwicklung immer neuer digitaler Geräte nicht mehr angemessen war. Vor allem der Wirtschaftsrat der Union hatte darauf gedrängt, die Grenzen deutlich anzuheben. Mit der Verständigung sei die große Koalition nun "einer Kernforderung vor allem der im Wirtschaftsrat organisierten mittelständischen Familienunternehmen gefolgt", sagte dessen Chef Wolfgang Steiger. Das sei eine "gute Nachricht für das Handwerk und den Mittelstand". Die Unternehmer würden von bürokratischen Pflichten entlastet und hätten mehr Geld für unternehmerische Investitionen. Es sei "wichtig, dass Deutschland ein investitionsfreundliches Klima schafft". Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.

Die Änderung der Abschreibungsgrenze auf 800 Euro soll bis zum Sommer Bundestag und Bundesrat durchlaufen und ab 1. Januar 2018 gelten.

© SZ vom 08.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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