Gesetzentwurf gegen Bestechlichkeit:Korrupten Ärzten droht Gefängnis

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Der heute beschlossene Gesetzentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas stellt Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe (Foto: imago/STPP)
  • Der Bund will die Korruption im Gesundheitswesen eindämmen.
  • Der Gesetzentwurf richtet sich nicht nur gegen korrupte Ärzte, Mitglieder aller Heilberufe können künftig belangt werden - auch Apotheker und Physiotherapeuten.

Von Guido Bohsem, Berlin

Der Fall hätte eigentlich eindeutig sein sollen. Die Referentin eines großen Pharmakonzerns hatte mehreren Ärzten insgesamt 18 000 Euro dafür gezahlt, dass sie die Pillen des Unternehmens besonders eifrig verschrieben. Die Mediziner haben sich also offensichtlich nicht nur vom Wohl des Patienten leiten lassen, sondern auch von ihren eigenen finanziellen Interessen.

Dass es sich deshalb um kriminelles Handeln, um Korruption handelt, schien eigentlich klar zu sein. Doch so ist es nicht. Denn der Bundesgerichtshof kam zu dem Urteil, dass niedergelassene Ärzte als Freiberufler keine Amtsträger der Kassen seien und deshalb auch nicht belangt werden könnten. Wenn der Gesetzgeber wirksam gegen Korruption bei Kassenärzten vorgehen wolle, müsse er die Voraussetzungen dafür schaffen. Derzeit fehle die rechtliche Handhabe.

Das war im Sommer 2012 und seit diesem Urteil ist der Kampf gegen die Korruption im Gesundheitswesen nahezu zum Erliegen gekommen. Zu hoch ist die Hürde, die die BGH-Richter gesetzt haben. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das jetzt ändern. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf aus seinem Haus, der Bestechung und auch Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. "Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, welche dem Behandler am meisten einbringt", sagte Maas nach der Regierungssitzung.

Haftstrafen von bis zu drei Jahren

Der Gesetzentwurf richtet sich nicht nur gegen korrupte Ärzte, sondern die Mitglieder aller Heilberufe können künftig belangt werden, also auch Apotheker, Physiotherapeuten und Zahnärzte. Wer trotzdem in Zukunft noch Zuwendungen annimmt oder beispielsweise seine Patienten gegen eine Geldgebühr bevorzugt in bestimmte Krankenhäuser verweist, muss mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Maas sagte, er gehe davon aus, dass durch Korruption mehrere Milliarden Euro im Jahr in die falschen Hände falle. Das Gesetz werde einen Beitrag dazu leisten, dass das Geld so eingesetzt werde, wie es vorgesehen sei, nämlich zum Wohl des Patienten. "Die Patienten können sicher sein, dass schwarze Schafe zur Rechenschaft gezogen werden", so der Minister.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, erklärte, er befürworte das Vorhaben grundsätzlich. Jedoch wäre es vernünftiger gewesen, wenn im Gesetz klare Regeln und Beispiele genannt würden, wann Korruption vorliegt. "Ich fürchte, es wird zu Verunsicherungen kommen bei der Frage, wann beginnt Korruption", sagte Gassen. Wichtig sei, dass Kooperationen, die im Sinne einer guten Patientenversorgung seien, nicht unter Verdacht geraten.

Zustimmung zu dem Vorhaben kam auch von der Union. Schon die schwarz-gelbe Koalition hatte versucht, gegen die Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen. Allerdings hatte sie den Tatbestand nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Sozialgesetzbuch regeln wollen. Dagegen hatten die SPD-geführten Länder im Bundesrat Widerstand geleistet. Als es am Ende der Legislaturperiode noch nicht beschlossen war, verfiel das Vorhaben.

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