Gesetze:Hilfe für Verbraucher

Damit Verbraucher in Fällen mit vielen Betroffenen künftig einfacher zu ihrem Recht kommen, soll es künftig eine neue Form der Klage geben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Abhilfeklage. Wenn der Bundestag das Vorhaben billigt, können Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen in Zukunft direkt gerichtlich einklagen, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel. Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.

Bevor sich das Kabinett mit dem Vorhaben befassen konnte, hatte es mehrere Punkte gegeben, in denen sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die für Verbraucherfragen zuständige Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nicht einig gewesen waren. Einen Kompromiss erzielten die beiden jetzt beispielsweise in der Frage, wann Geschädigte ihre Ansprüche spätestens anmelden müssen. In dem Entwurf heißt es nun: "Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Termin zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden." Mit dem geplanten Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Frist dafür läuft am 25. Juni ab.

© SZ vom 30.03.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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